Jagdkamerad Helmut Umbach aus Mehren ist verstorben
 
 
 

Zahmes Damwild betäubt und für Jagd ausgesetzt?

17. April 2024 (DJV) Berlin

Jagdgäste sollen bei einer Drückjagd vorher ausgesetztes Damwild in Rheinland-Pfalz erlegt haben. Jagdverbände distanzieren sich von kriminellen Praktiken und fordern rasche Aufklärung des Falls. Verantwortliche müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Jagdgäste sollen bei einer Drückjagd in Rheinland-Pfalz vorher ausgesetztes Damwild erlegt haben.
Jagdgäste sollen bei einer Drückjagd in Rheinland-Pfalz vorher ausgesetztes Damwild erlegt haben. (Quelle: Rolfes/DJV)

Wie jetzt bekannt wurde, sollen Jagdgäste zahmes Damwild in Rheinland-Pfalz erlegt haben, das dort kurz vor einer Drückjagd im Dezember 2023 ausgesetzt worden sein soll. Im Fleisch erlegter Tiere konnten Behörden nach der Jagd zudem Beruhigungsmittel nachweisen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt. Der Deutsche Jagdverband (DJV), der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) und die Koninklijke Nederlandse Jagersvereniging (Jagersvereniging) verurteilen das Aussetzen und Betäuben von zahmem Gatterwild aufs Schärfste. Insbesondere zum Zweck der Jagd ist dies grundsätzlich verboten. Der LJV wird Strafanzeige stellen.

"Solche kriminellen Praktiken widersprechen unserem Verständnis von Waidgerechtigkeit und haben mit Jagd rein gar nichts zu tun", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Die drei Jagdverbände distanzieren sich entschieden von illegalen Praktiken Einzelner, die dem Ansehen von Jagd und Jägern schaden. Die ermittelnden Behörden werden aufgefordert, alles dafür zu tun, die Hintergründe des konkreten Falls aufzuklären. Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssen die Verantwortlichen mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.4.2024

Der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) ruft zur Unterstützung der #Petition des Verband für das Deutsche Hundewesen - VDH e.V. auf. Die Petition richtet sich gegen den aktuellen #Tierschutzgesetz-Entwurf. Dieser könnte laut VDH zu einem Verbot vieler beliebter #Hunderassen führen. Der Verband fordert eine Anpassung des Gesetzentwurfs. Zur Petition: https://www.jghv.de/index.php/351-vdh-petition

 

 

 

 

Europa wählt ein neues Parlament

4. April 2024 (DJV) Berlin

Wichtige Entscheidungen in der Jagdpolitik werden auf europäischer Ebene getroffen. DJV ruft zur Teilnahme an der Europawahl auf. Wahlprüfsteine zu jagdlich relevanten Themen liegen den Parteien vor.

DJV ruft alle wahlberechtigten Jägerinnen und Jäger dazu auf, sich an der Europawahl zu beteiligen.
DJV ruft alle wahlberechtigten Jägerinnen und Jäger dazu auf, sich an der Europawahl zu beteiligen. (Quelle: Lue/Unsplash/DJV)

Das Verbot von bleihaltiger Schrotmunition durch die REACH-Verordnung, die Verschärfung des Waffenrechts durch die EU-Feuerwaffenrichtlinie oder die Änderung des Schutzstatus des Wolfes nach FFH-Richtlinie – die europäische Gesetzgebung beeinflusst die Jagd in Deutschland zunehmend. Es ist deshalb sehr wichtig, der Jagd im Europäischen Parlament eine Stimme zu geben und die Jagdpolitik der kommenden Jahre mitzubestimmen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) ruft alle wahlberechtigte Jägerinnen und Jäger dazu auf, sich an der Europawahl zu beteiligen. Zum zehnten Mal wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ihr Parlament, europaweit in der Zeit vom 6. bis zum 9. Juni, in Deutschland am 9. Juni 2024.

Der DJV hat einen Fragenkatalog erstellt und sich mit diesem an die wichtigsten Parteien gewandt. Mit den sogenannten Wahlprüfsteinen sollen die Positionen der Parteien zu bestimmten jagdlich relevanten Themen abgefragt werden. Die Antworten der Parteien werden voraussichtlich ab Ende April auf jagdverband.de veröffentlicht.

Das Europäische Parlament ist neben der Europäischen Kommission und dem Europarat eines der drei wichtigsten Gremien der Gesetzgebung und das einzige direkt gewählte Organ. Es nimmt maßgeblichen Einfluss auf fast alle Gesetzgebungsvorhaben der EU. Europaweit werden insgesamt 720 Abgeordneten neu gewählt – 96 davon in Deutschland.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Die meisten Wildunfälle passieren im April und Mai

25. März 2024 (DJV) Berlin

Reh belegt Spitzenplatz, gefolgt von Raubsäugern sowie Feldhase und Kaninchen. Risikoreich ist die Zeit von 6 bis 8 und von 21 bis 23 Uhr. Zeitumstellung erhöht Gefahr.

Rehwild ist in knapp der Hälfte aller Wildunfälle verwickelt. Unfallgefahr im April und Mai besonders hoch.
Rehwild ist in knapp der Hälfte aller Wildunfälle verwickelt. Unfallgefahr im April und Mai besonders hoch. (Quelle: Grell/DJV)

Achtung, Wildwechsel: Die meisten Unfälle pro Jahr passieren im April und Mai – insgesamt über ein Fünftel. Dann kommt es häufig zu Zusammenstößen mit Rehböcken – übers Jahr gesehen sind es knapp die Hälfte aller Meldungen. Besonders risikoreich ist die Zeit von 6 bis 8 Uhr und von 21 bis 23 Uhr. Ursachen sind Revierkämpfe bei den männlichen Tieren und verstärkte Futtersuche nach der winterlichen Fastenzeit. Erhöht wird das Unfallrisiko noch durch die Zeitumstellung: Der Berufsverkehr fällt morgens wieder für Wochen in die Dämmerung – die aktivste Zeit der Rehe. Zu diesen Ergebnissen kommen Wissenschaftler, die für den Deutschen Jagdverband (DJV) über 36.500 Datensätzen aus dem Tierfund-Kataster ausgewertet haben. Das Kataster ist das einzige bundesweit einheitliche Erfassungssystem für Totfunde. Nutzer haben die Daten in den Jahren 2021 bis 2023 eingegeben. Der DJV bittet Verkehrsteilnehmer, in der Morgen- und Abenddämmerung besonders umsichtig zu sein. Sehr unfallträchtig sind Straßen durch den Wald oder entlang der Wald-Feld-Kante.

Reh auf Platz 1 der Unfallmeldungen

Die Dämmerung bietet vielen Wildtieren natürlichen Schutz vor Fressfeinden – allerdings nicht vor dem Berufsverkehr. Laut Auswertung des Tierfund-Katasters belegt das Reh im Jahresverlauf den traurigen Spitzenplatz mit insgesamt 48 Prozent aller gemeldeten Wildunfälle. Fuchs, Waschbär, Dachs und Marderhund folgen auf Platz 2 mit insgesamt 14 Prozent, gefolgt von Hasen und Kaninchen mit 11 Prozent.

Die meisten Unfälle mit Vögeln passieren im Frühjahr

Hinter den genannten Säugetieren folgt die Gruppe der Vögel auf Platz 4 mit insgesamt 5 Prozent der erfassten Wildunfälle. Schwerpunkt sind hier die Monate März bis Mai: 43 Prozent aller Meldungen fallen in diese Periode. Möglicherweise hängt dies zusammen mit der erhöhten Aktivität der Tiere: Vogelzug, Revierverteidigung, Nestbau oder Aufzucht der Jungen sind kräftezehrend.

 

 

 

 

Wildschaden – so gehen Sie richtig vor

Sebastian Bönsch, LWK Niedersachsen 12. 3.2024

Wenn Schwarzwild den eigenen Acker heimgesucht hat, ist Ärger vorprogrammiert. Die richtige Vorgehensweise hilft allen Beteiligten, einen Schaden schnell und zügig zu regulieren und am Ende weitere Schäden zu vermeiden.

Wildschäden bereiten Landwirten, aber auch Jägern und Jagdgenossenschaften immer größere Sorgen, allerdings mit unterschiedlicher Ausprägung: Landwirte fürchten zum Teil erhebliche Ernte- und Futterausfälle, Jagdgenossenschaften denken an schwierige Neuverpachtungsverhandlungen und die Jäger an hohe Wildschadenszahlungen. Vor allem aber in Revieren, in denen Wild nur selten einen Schaden auf landwirtschaftliche Flächen anrichtet, ist die Verunsicherung bei der Vorgehensweise und der Regulierung von Wildschäden auf allen Seiten groß.

Der Schaden ist da – wer ist der richtige Ansprechpartner?
Der jeweilige Jagdpächter ist grundsätzlich nicht die erste Ansprechperson, wenn es darum geht, einen Wildschaden anzumelden. Vielerorts wird er dennoch direkt vom geschädigten Landwirt direkt über einen Wildschaden informiert, mit der Bitte, den Schaden am besten mit einer Geldzahlung zu regulieren. Diese Vorgehensweise ist seit Jahrzehnten in vielen Revieren üblich und funktioniert auch in schätzungsweise über 90 Prozent aller Wildschadensfälle hervorragend. Sie ist aber nicht der offizielle Weg: Gesetzlich ist nicht der Jagdpächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet. Nach § 29 Bundesjagdgesetzes ist stattdessen primär die Jagdgenossenschaft der richtige Anspruchsgegner. Erst in zweiter Linie wird die Zuständigkeit bei Wildschaden über die ausgehandelten Jagdpachtverträge geregelt bzw. auf den Jagdpächter übertragen.

Wildschaden erst der Gemeinde, dann der Jagdgenossenschaft melden

Um aber ein offizielles Verfahren zur Wildschadensregulierung einzuleiten, muss der Schaden immer bei der Gemeinde angemeldet werden, in der die betroffene Fläche liegt. Außerdem sollte der Geschädigte stets seine Jagdgenossenschaft kontaktieren. Für eine Regulierung empfiehlt sich für die Beteiligten auch immer in die gültigen Jagdpachtverträge einzusehen und zu schauen, welche Regelungen zum Wildschadensanspruch hier festgehalten sind.

Meldefristen unbedingt einhalten  (weiterlesen)