Wildschaden – so gehen Sie richtig vor

Sebastian Bönsch, LWK Niedersachsen 12. 3.2024

Wenn Schwarzwild den eigenen Acker heimgesucht hat, ist Ärger vorprogrammiert. Die richtige Vorgehensweise hilft allen Beteiligten, einen Schaden schnell und zügig zu regulieren und am Ende weitere Schäden zu vermeiden.

Wildschäden bereiten Landwirten, aber auch Jägern und Jagdgenossenschaften immer größere Sorgen, allerdings mit unterschiedlicher Ausprägung: Landwirte fürchten zum Teil erhebliche Ernte- und Futterausfälle, Jagdgenossenschaften denken an schwierige Neuverpachtungsverhandlungen und die Jäger an hohe Wildschadenszahlungen. Vor allem aber in Revieren, in denen Wild nur selten einen Schaden auf landwirtschaftliche Flächen anrichtet, ist die Verunsicherung bei der Vorgehensweise und der Regulierung von Wildschäden auf allen Seiten groß.

Der Schaden ist da – wer ist der richtige Ansprechpartner?
Der jeweilige Jagdpächter ist grundsätzlich nicht die erste Ansprechperson, wenn es darum geht, einen Wildschaden anzumelden. Vielerorts wird er dennoch direkt vom geschädigten Landwirt direkt über einen Wildschaden informiert, mit der Bitte, den Schaden am besten mit einer Geldzahlung zu regulieren. Diese Vorgehensweise ist seit Jahrzehnten in vielen Revieren üblich und funktioniert auch in schätzungsweise über 90 Prozent aller Wildschadensfälle hervorragend. Sie ist aber nicht der offizielle Weg: Gesetzlich ist nicht der Jagdpächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet. Nach § 29 Bundesjagdgesetzes ist stattdessen primär die Jagdgenossenschaft der richtige Anspruchsgegner. Erst in zweiter Linie wird die Zuständigkeit bei Wildschaden über die ausgehandelten Jagdpachtverträge geregelt bzw. auf den Jagdpächter übertragen.

Wildschaden erst der Gemeinde, dann der Jagdgenossenschaft melden

Um aber ein offizielles Verfahren zur Wildschadensregulierung einzuleiten, muss der Schaden immer bei der Gemeinde angemeldet werden, in der die betroffene Fläche liegt. Außerdem sollte der Geschädigte stets seine Jagdgenossenschaft kontaktieren. Für eine Regulierung empfiehlt sich für die Beteiligten auch immer in die gültigen Jagdpachtverträge einzusehen und zu schauen, welche Regelungen zum Wildschadensanspruch hier festgehalten sind.

Meldefristen unbedingt einhalten  (weiterlesen)

 

 

 

 

 

Von der Technisierung der Jagd

 

 

Die Jagd ist kein statisches Gebilde, auch sie entwickelt sich weiter. Gerade in den letzten zehn bis 15 Jahren aber wurde das Jagen zunehmend technischer. Wo liegen die Vor- und Nachteile?
In den letzten 100 Jahren wurde schon ein paar Mal der Kanon auf den Untergang des deutschen Waidwerks angestimmt. Häufig hatte das Rumoren in der Jägerschaft mit neuen technischen Errungenschaften oder deren Einsatz respektive deren Legalisierung zu tun. Werfen wir doch mal einen Blick zurück…

 

 

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Autor: Sascha Numßen

Autor: Sascha Numßen

 

 

 

 

Drohneneinsatz für die Jungwildrettung: Bessere Rahmenbedingungen gefordert

7. März 2024 (DJV) Berlin

Neuregelungen des Luftfahrtbundesamtes für Bestandsdrohnen. Tier- und Artenschutz während der Grünlandmahd massiv betroffen. DJV fordert Ausnahmegenehmigungen für Drohnenpiloten für die Zeit der Kitzrettung.

Drohnenpilot bei der Kitzrettung.
Drohnenpilot bei der Kitzrettung. (Quelle: Julia Döttling)

Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert in einem Schreiben das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf, bessere Rahmenbedingungen für die Jungwildrettung mittels Drohnen für die bevorstehende Mähsaison zu schaffen. Die Luftverkehrsordnung soll dazu entsprechend angepasst werden.

Nach dem Auslaufen von Übergangsvorschriften der EU-Drohnenverordnung sind seit dem 1.1.2024 vor allem für Bestandsdrohnen schärfere Regeln in Kraft – das betrifft insbesondere größere Mindestabstände zu Straßen und Gebäuden und den ständigen Sichtkontakt zum Flugobjekt. Die aus Tierschutzgründen unerlässliche Jungtierrettung wird damit massiv eingeschränkt. Eine Übergangsfrist ist mittlerweile ausgelaufen. Als Folge könnte ein großer Teil der vom BMEL bis Ende 2022 geförderten Drohnen praktisch nicht mehr eingesetzt werden – entgegen der Bedingung im Zuwendungsbescheid.

Die Jungwildrettung in der Mähsaison wird zum Großteil von ehrenamtlichen Helfern geleistet. Mit Wärmebildkameras ausgestattete Drohnen werden in den frühen Morgenstunden, meist noch vor Sonnenaufgang, eingesetzt. Die in den letzten Jahren massiv gestiegenen regulatorischen Anforderungen setzen diese für den Tier- und Artenschutz wichtige Arbeit zunehmend aufs Spiel.

 

 

 

 

 

Kinderstube Natur

Naturfreunde aufgepasst: Anfang März bis Mitte Juli verwandeln sich Wald, Feld und Flur in eine große Kinderstube. Tarnen, Täuschen und Alleinsein sind für Wildtierkinder wichtig, um in der Natur zu überleben.

Tierkinder bitte nicht anfassen, der menschliche Geruch macht sie sonst zu Waisen.
Tierkinder bitte nicht anfassen, der menschliche Geruch macht sie sonst zu Waisen. (Quelle: Rolfes/DJV)

3 Tipps für den Aufenthalt in der Natur während der Brut- und Setzzeit


Nur gucken, nicht anfassen

Vermeintliche Findelkinder bitte nicht anfassen. Gesunde Jungtiere werden erst durch Menschengeruch zu hilflosen Waisen. Meist sind die Elterntiere nicht weit und wachen über ihren Nachwuchs.

Hunde anleinen

Bitte Hunde im Zweifelsfall anleinen. Vielerorts ist das sogar Vorschrift, um Jungtiere zu schützen. Neugierige Hunde und pflichtbewusste Mutterwildschweine sollten auf Abstand gehalten werden – sonst besteht Verletzungsgefahr!

Auf den Wegen bleiben

Ob zu Fuß oder auf dem Rad: Bleiben Sie am besten auf den festen Wegen. Dort nehmen Reh, Wildschwein oder Feldhase Menschen nicht als Gefahr wahr. Weitere Tipps zum wildtierfreundlichen Verhalten in der Natur erläutert der DJV in der Broschüre "Wer‘s Wild mag, bleibt ruhig."

Brut- und Setzzeiten der häufigsten Arten 

Wildart

Brut- und Setzzeit

Brutdauer und Tragezeit

Wildschwein

Februar - März

16 – 20 Wochen

4 – 10 Frischlinge

Rehwild

Mai

40 Wochen

1 – 2 Kitze

Rothirsch

Mitte Mai – Mitte Juni

33 – 34 Wochen

1 Kalb

Damhirsch

Ende Juni

33 Wochen

1 Kalb

Feldhase

Ab März (bis zu 4 mal jährlich)

42 Tage

2 – 4 Junghasen

Kaninchen

Ab März (bis zu 4 mal jährlich)

30 Tage

5 -8 Jungkaninchen

Fasan

Mai

24 – 28 Tage

6 – 16 Eier

Stockente

März - April

24 – 32 Tage

7 – 11 Eier

Graugans

April

28 – 29 Tage

4 – 9 Eier

Feldlerche

April - Juli

11 – 14 Tage

3 – 5 Eier