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Schutzstatus für Wolf soll jetzt in FFH-Richtlinie zügig gelockert werden
Die EU-Kommission hat heute einen Vorschlag zur Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene vorgelegt, der zügig umgesetzt werden soll. Der Status soll in der FFH-Richtlinie von Anhang IV (streng geschützt) auf Anhang V (geschützt) reduziert werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat diesen Schritt seit langem gefordert und begrüßt die Entscheidung. "Es ist ein Meilenstein hin zu einem effektiven Bestandsmanagement, mit dem Konflikten im ländlichen Raum begegnet werden kann", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.
Der Vorschlag der EU-Kommission wurde erst möglich, nachdem ebenfalls heute eine Herabstufung des Schutzstatus nach der Berner Konvention in Kraft getreten ist. Der Vorschlag der Kommission muss nun noch vom Europäischen Parlament und dem Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind, bestätigt werden. Auch bei Anhang-V-Arten müssen die Mitgliedstaaten darauf achten, dass der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt.
Der DJV fordert die künftige Bundesregierung auf, die Änderung zu unterstützen und zugleich auf der Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für ein effektives Bestandsmanagement zu schaffen. Mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht haben Sachsen (seit 2012), Niedersachsen (2022), Schleswig-Holstein (2023), Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (beide 2024) bereits die jagdrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um im Nachgang Brüsseler Beschlüsse zur FFH-Richtlinie unmittelbar in ein regional differenziertes Bestandsmanagement einzusteigen.
Die größte Gefahr für den Wolf ist nach Ansicht des DJV ein Verlust der Akzeptanz durch einen nicht mehr zeitgemäßen Schutz. Deutschland muss zeitnah seine Strategie für ein regional differenziertes Wolfsmanagement festlegen. Dabei gibt es für Obergrenzen ebenso gute Argumente wie für die Entnahme auffälliger Rudel. Entscheidend ist ein gesellschaftlicher Konsens über den weiteren Umgang mit dem Wolf. Der DJV fordert einen wissensbasierten und sachlichen Diskurs.
EU-Kommission legt Vorschlag zu Bleiverbot vor
Die EU-Kommission hat ihren Regulierungsvorschlag für ein vollständiges Verbot von Blei als Munitionsbestandteil vorgelegt. Vorgesehen ist ein Verbot von bleihaltigem Schrot und Flintenlaufgeschossen bei jagdlicher Verwendung nach einer Übergangsfrist von drei Jahren. Bleihaltige Büchsengeschossen ab 5,6 Millimeter sollen nach einer Frist von 18 Monaten und unter 5,6mm nach einer Frist von zehn Jahren nicht mehr zugelassen sein.
Betreiber von Schießständen würde es besonders hart treffen. Nach Schätzungen des Bundesverbandes Schießstätten sind für die Umrüstung jeder einzelnen Anlage zwischen ein und zwei Millionen Euro nötig – bei ca. 350 Wurfscheibenständen in Deutschland sind das bis zu 700 Millionen Euro. Diese enorme finanzielle Belastung können die meist gemeinnützigen Vereine, die Schießstände ehrenamtlich betreiben, bei weitem nicht allein stemmen. Der DJV sieht die flächendeckende Schießstandsstruktur in Deutschland deshalb in Gefahr und fordert von der Politik die finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand.
Das regelmäßige Üben auf Schießständen ist für die Erfüllung der Aufgaben, die Jäger im öffentlichen Interesse wahrnehmen, zwingend notwendig. Dazu gehören unter anderem die Bejagung von Prädatoren und invasiven Arten, die Bejagung von Schwarzwild für die Eindämmung von Wildseuchen, wie der Afrikanischen Schweinepest, oder auch Schalenwildmanagement als Unterstützung für den Umbau zu klimaresilienten Wäldern.
Das geplante Bleischrotverbot mit einer Übergangsfrist von drei Jahren sieht der DJV kritisch und betont, dass die Übergangsfrist deutlich zu kurz bemessen ist.
Liebe Mitglieder und Freunde des Landesjagdverbandes,
offenbar ist das Umweltministerium in Mainz bereit, über eine Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht in Rheinland-Pfalz nachzudenken. Der Landesjagdverband sieht diesen Schritt im Grundsatz positiv, hat aber auch ernste Bedenken: Wir Jäger dürfen nicht zum Sündenbock werden! Es darf keinen Zugriff auf „unsere“ Jagdabgabe geben und wir brauchen gesetzliche Klarstellungen, insbesondere in Bezug auf die Hegeverpflichtung.
In einem kurzfristig anberaumten Termin mit dem Umweltministerium wurden entsprechende Klarstellungen zugesichert. Wir werden diesen Prozess kritisch und wachsam begleiten. Dies gilt auch hinsichtlich der weiteren Reformbestrebungen in Bezug auf das Landesjagdgesetz. Das Ministerium hat heute angekündigt, dass ein neues Jagdgesetz frühestens zum 1. April 2027 in Kraft treten soll. In dem Gespräch von heute haben wir auch noch einmal unsere Kritik an dem zweiten Gesetzesentwurf vorgebracht. Man hat uns hierzu ergänzende Gespräche in Aussicht gestellt.
Ob und mit welchem Inhalt ein Gesetzentwurf ins Parlament kommt, bleibt für den Moment unklar. In einer Pressemitteilung von heute spricht das Ministerium davon, dass ein Entwurf noch vor der Sommerpause ins Parlament kommen „dürfte“. Für den LJV ist klar: nur ein gutes Gesetz wird unsere Zustimmung finden. Hierfür kämpfen wir und hierfür treten wir weiter entschieden ein.
Die Verschiebung des Inkrafttretens auf April 2027 sollte in unseren Augen Raum und Zeit schaffen, um alle offenen Fragen zum Wolf und zum zweiten Gesetzesentwurf sorgfältig zu klären.
Information von der UJB – Christian Kläs
Die Verwaltung teilt mit, dass die Jagdscheinverlängerung im Landkreis Vulkaneifel wie jedes Jahr
abgewickelt wird.
Wer seinen Jagdschein verlängern will / muss informiert bitte die UJB Herrn Kläs per Email
(
In dieser Zeit laufen die notwendigen Abfragen.
Wer die UJB schon im Januar oder Dezember angeschrieben hat, soll sich bitte Mitte Februar zur Termin-
vereinbarung bei der UJB melden. Die notwendigen Abfragen sind jetzt angestoßen.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Dirk Römer
Großer ehrenamtlicher Einsatz für Jungwildrettung

Bereits Anfang April werden die ersten Wiesen gemäht, um das frische Grün an Rinder zu verfüttern oder Biogasanlagen zu betreiben. Unzählige Junghasen und am Boden brütende Vögel sind von diesen frühen Mäharbeiten betroffen, etwas später auch Rehkitze. Mit Drohne, Korb und Kescher bringen Rettungsteams deshalb in der Erntezeit bereits in der Morgendämmerung Wildtiere vor dem Kreiselmäher in Sicherheit. Um mehr über Umfang und Erfolg dieses Einsatzes für den Tier- und Artenschutz zu erfahren, haben die Deutsche Wildtierrettung, die Deutsche Wildtier Stiftung und der Deutsche Jagdverband eine Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse liegen jetzt vor und werden heute auf dem Treffen der Jungwildrettungsteams auf der Messe „Jagd & Hund“ in Dortmund vorgestellt.
Ein Fünftel der Grünlandfläche erfasst
Ausgewertet wurden Antworten von 490 Jungwildrettungsteams aus allen Bundesländern. Sie haben im Jahr 2023 zusammen 475.000 Hektar Grünland oder grünlandähnliche Flächen mit Ackerfutter abgesucht. „Das entspricht einem Fünftel der Grünlandfläche, die in Deutschland jährlich gemäht wird. Damit sind unsere Ergebnisse sehr aussagekräftig", sagt Andreas Alfred Brandt von der Deutschen Wildtierrettung.
Pro 10 Hektar Fläche ein Rehkitz gefunden
Im Durchschnitt wurde auf zehn Hektar abgesuchter Fläche ein Rehkitz gefunden. In Relation zu den geretteten Rehkitzen wurden durchschnittlich nur 2,7 Prozent der Kitze übersehen und anschließend bei der Mahd verletzt oder getötet. „Das zeigt, wie praxisnah und effektiv die Jungwildsuche mit Drohnen ist, um Tierleid zu verhindern“, sagt Dr. Marie Sange vom Deutschen Jagdverband.
Potenzial für Artenschutz: Gelege und Jungvögel wurden regelmäßig entdeckt
Fast jedes zweite Rettungsteam hat bei seinen Einsätzen mindestens einmal Gelege oder Jungvögel von Rebhühnern, Fasanen oder vor allem Stockenten gefunden. Selbst seltene Wiesen- und Rohrweihen wurden gelegentlich entdeckt und gerettet. „Der Drohneneinsatz hat hohes Potenzial für den Schutz bedrohter Arten wie Brachvogel, Kiebitz oder Uferschnepfe", sagt Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung.
Jedes Team ist 271 Stunden im Einsatz für ehrenamtlichen Tierschutz
Jedes Team investierte von März bis Juli durchschnittlich 271 Stunden in ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Allein im Monat Mai waren es 118 Stunden, also drei volle Arbeitswochen. Pro Team waren im Schnitt zwei Drohnenpiloten und sechs Helfer in ihrer Freizeit aktiv – 70 Prozent davon waren Jäger, 30 Prozent Landwirte.
Durchschnittlich 11 Quadratkilometer Fläche wurden abgesucht
Im Hauptmonat Mai überflog jedes Jungwildrettungsteam mit der Drohne durchschnittlich 4,5 Quadratkilometer, von März bis Juli waren es sogar insgesamt über 11 Quadratkilometer. Am häufigsten suchten die Teams auf klassischem Grünland mit Gräsern und Kräutern (90 Prozent), Ackerfutterflächen mit Gras- und Kleemischungen (9 Prozent) sowie Flächen mit Getreide für Silage (6 Prozent).
Jungwild vor allem in Randbereichen der Grünlandflächen gefunden
Am häufigsten trafen die Rettungsteams in den Randbereichen der abgesuchten Flächen auf Jungtiere. Neben Rehkitzen wurden besonders oft junge Feldhasen gerettet. Auch Kälber von Dam- und Rothirsch wurden entdeckt. Bei den Vögeln waren es hauptsächlich Nester oder Küken von Stockente, Fasan und Rebhuhn, die gefunden wurden. Selbst seltene Wiesen- und Rohrweihen konnten gelegentlich gerettet werden.