Wolfspolitik: Jahrestag der gescheiterten Schnellabschüsse

11. Oktober 2024

Vor einem Jahr kündigte Bundesumweltministerin Steffi Lemke an: Verhaltensauffällige Wölfe können künftig rechtssicher und schnell entnommen werden. Es blieb bei leeren Worten. Der DJV macht mit Aktionen in Berlin auf die Missstände aufmerksam.

Das bekannte Berliner Stadtwappen, der ikonische Bär, als Wolf. (Quelle: Hunger/DJV)

Lösungsorientiert, schnell umsetzbar und rechtssicher: So kündigt Bundesumweltministerin Steffi Lemke vor genau einem Jahr sogenannte Schnellabschüsse für verhaltensauffällige Wölfe an. Bisher haben die Maßnahmen allerdings den Praxistest nicht bestanden, Gerichte haben alle Anträge zu Fall gebracht, kritisiert der Deutsche Jagdverband (DJV) die Wolfspolitik. "Den leeren Worten müssen schleunigst Taten folgen, über 4.400 Nutztierrisse allein im Jahr 2022 sind ein neuer trauriger Rekord. Die Bundesministerin hat vor einem Jahr bei den Nutztierhaltern Hoffnung auf schnelle Hilfe geweckt und sie anschließend bitter enttäuscht", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Mit zwei aufmerksamkeitsstarken Aktionen in Berlin anlässlich des Jahrestags bringt der DJV die deutschlandweiten Konflikte mit dem Wolf zurück auf die politische Agenda in der Bundeshauptstadt. 

Das bekannte Stadtwappen, der ikonische Berliner Bär, wurde in einen Wolf verwandelt – begleitet von Kamera- und Filmteams. Danach folgte dann die direkte Konfrontation. Mit mobilen Großleinwänden vor Bundesumweltministerium und Bundestag hat der DJV Bundesministerin Lemke mit ihren eigenen Worten aus der Pressekonferenz im Oktober 2023 konfrontiert und gefragt: "Frau Umweltministerin, wann halten sie ihr Wort?". Dr. Anja Weisgerber, umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Karlheinz Busen, jagdpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, waren bereit, die DJV-Fragen zum Wolf vor der Kamera zu beantworten. Das Video zur Aktion und die Antworten gibt es in Kürze auf den Social-Media-Kanälen des DJV.

Damit Mensch und Wolf möglichst konfliktfrei zusammenleben können, braucht es ein echtes Wildtiermanagement. In Kombination mit Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen oder Herdenschutzhunden ist die Jagd ein wichtiges Instrument. Der DJV fordert von der Bundesumweltministerin, endlich und zügig einen sicheren Rechtsrahmen für ihr selbst propagiertes Schnellabschussverfahren zu schaffen. Parallel dazu müssen die Voraussetzungen für ein regional differenziertes Bestandsmanagement zügig entwickelt und in Kraft gesetzt werden – zumal es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung so verankert ist. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite www.jagdverband.de/wolf.

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Einsatz älterer Drohnen für Jungtierrettung jetzt dauerhaft möglich

9. Oktober 2024 (DJV/DWR) Berlin/Hamburg

Bundesverkehrsministerium erlaubt Geräte ohne EU-Zertifizierung weiterhin. DJV und DWR begrüßen Entscheidung. Kritikpunkt: Einsatzbereich ist weiterhin eingeschränkt.

DJV und DWR begrüßen unbefristete Ausnahmeregelung zum weiteren Einsatz älterer Drohnen für Kitzrettung.
DJV und DWR begrüßen unbefristete Ausnahmeregelung zum weiteren Einsatz älterer Drohnen für Kitzrettung. (Quelle: Julia Döttling)

Das Bundesverkehrsministerium hat eine unbefristete Ausnahmeregelung zum weiteren Einsatz von älteren Drohnen für die Kitzrettung beschlossen. Damit können die vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenregelungen am 1. Januar 2024 beschafften Drohnen für einen breiten Einsatzbereich dauerhaft genutzt werden – obwohl eine EU-Zertifizierung fehlt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) begrüßen die Regelung, die einer Forderung der Verbände entspricht und dem Tierschutz dient.

Die Verbände kritisieren jedoch, dass die Regelung nicht weit genug geht. Gewisse Beschränkungen können Jungwildretter in der Praxis vor erhebliche Probleme stellen. Die Bestandsdrohnen müssen nach wie vor größere Abstände zu Straßen und Infrastruktur einhalten als neuere, zertifizierte Drohnen. Zudem dürfen sie nicht außer Sichtweite fliegen.

Die neue Regelung ersetzt ab dem 20. November 2024 eine zunächst befristete Ausnahmeregelung. Bei den neueren Drohnen, die bereits über eine EU-Zertifizierung verfügen, ist das mögliche Einsatzspektrum weiter. Hintergrund der Ausnahme für die Bestandsdrohnen ist unter anderem die Förderung der Drohnen durch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Ohne Ausnahmeregelung wäre der Einsatzbereich älterer Drohnen so stark eingeschränkt gewesen, dass ein Einsatz für die Jungwildrettung kaum noch möglich wäre. Die Jungtierrettung ist ein wichtiges Einsatzgebiet von Drohnen mit Wärmebildkameras.

 
 
 
 
 
 
 
 

DSB und DJV kritisieren geplante Waffenrechtsverschärfung

27. September 2024 (DJV/DSB) Berlin/Wiesbaden

Die Präsidien der führenden Verbände von Bogen- und Schießsport sowie Jagd haben erstmals gemeinsam getagt. Sofortige Rücknahme aller Änderungsvorhaben wird gefordert. Beide Organisationen vertreten zusammen knapp 2 Millionen Mitglieder.

Vertreter von knapp 2 Millionen Mitgliedern: DJV-Präsident Dammann-Tamke (l.) und DSB-Präsident von Schönfels fordern Rücknahme geplanter Waffenrechtsverschärfungen.
Vertreter von knapp 2 Millionen Mitgliedern: DJV-Präsident Dammann-Tamke (l.) und DSB-Präsident von Schönfels fordern Rücknahme geplanter Waffenrechtsverschärfungen. (Quelle: DSB)

Die Präsidien des Deutschen Schützenbundes (DSB) und des Deutschen Jagdverbands (DJV) tagen erstmals gemeinsam. Bei dem heutigen Treffen standen die geplanten Verschärfungen des Waffenrechts ganz oben auf der Agenda. DSB und DJV lehnen diese strikt ab und fordern die sofortige Rücknahme aller Änderungsvorhaben im Waffenrecht. Denn: Extremisten und Gefährder werden damit überhaupt nicht in den Fokus genommen. Die geplanten Regelungen bewerten DSB und DJV als zu weitgehend, unpräzise und unsystematisch.

Neben der geplanten Waffenrechtsverschärfung gab es weitere Themen, die für beide Verbände eine hohe Relevanz haben, darunter Bleimunition, Schießstandrichtlinien sowie die Planung eines gemeinsamen Parlamentarischen Abends in Berlin. Bereits am vergangenen Mittwoch übten die beiden führenden Verbände für Bogen- und Schießsport sowie Jagd den Schulterschluss. Im Parlamentskreis Schützenwesen des Deutschen Bundestags machten sie gegenüber Bundestagsabgeordneten ihre ablehnende Haltung deutlich. Beide Verbände vertreten insgesamt knapp 2 Millionen Mitglieder.

DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels sagte zu der Premiere: „Wir erleben unruhige Zeiten und deshalb ist es wichtig, einen starken Partner an der Seite zu haben, der beim Thema Waffenrecht und weiteren wichtigen Bereichen die gleichen Vorstellungen hat wie wir. Wir geben an dieser Stelle nicht nach, denn die von der Regierung angedachten Vorschläge gehen in die völlig falsche Richtung und bringen überhaupt keinen Sicherheitsgewinn. Der DSB und der DJV setzen sich für die Interessen ihrer Mitglieder ein, stehen Seite an Seite und haben dies mit der erstmaligen gemeinsamen Präsidiumssitzung nochmals unterstrichen.“

DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke lobte die Zusammenarbeit: „Die aktuelle Diskussion um das Sicherheitspaket zeigt, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit der Spitzenverbände ist. Nur so können wir unsere berechtigten Interessen effektiv in den politischen Prozess einbringen. Denn: Illegale Waffen und Extremisten sind das Problem für die innere Sicherheit, nicht legale Waffen und deren Besitzer.“

 
 
 
 
 
 

EU stimmt für niedrigeren Schutzstatus des Wolfs

25. September 2024 (DJV) Berlin

Deutschland stimmt ebenfalls für Änderung in der Berner Konvention. DJV begrüßt positives Signal. Bundesregierung wird aufgefordert, die nächsten Schritte hin zum aktiven Wolfsmanagement zu gehen.

EU-Mitgliedsstaaten stimmen für Absenkung des Wolf-Schutzstatus in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“.
EU-Mitgliedsstaaten stimmen für Absenkung des Wolf-Schutzstatus in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“. (Quelle: Nagel/DJV)

Ein erster Schritt in die richtige Richtung: Die Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten haben heute für eine Absenkung des Schutzstatus für den Wolf in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gestimmt – darunter auch Deutschland. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Entscheidung als positives Signal und fordert die Bundesregierung auf, die nächsten Schritte hin zu einem aktiven Wolfsmanagement konsequent zu gehen.

Nach formaler Billigung der Abstimmung im EU-Ministerrat wird die EU-Kommission den Antrag bei der Berner Konvention im Dezember einbringen. Diese muss zustimmen und danach kann die EU-Kommission die FFH-Richtlinie anpassen. "Der Weg ist frei, die Bundesregierung muss sich jetzt in Europa aktiv für die Herabstufung des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie einsetzen", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Abgesehen davon müsse die Ampelkoalition endlich die Entnahme von Wölfen im Einzelfall so gestalten, dass sie wirksam und rechtssicher sei. Bislang fehle dazu allerdings augenscheinlich der Wille, so Dammann-Tamke weiter. Das vor gut einem Jahr von Bundesumweltministerin Steffi Lemke vorgestellte Schnellabschussverfahren ist nach Ansicht des DJV gescheitert.

Unabhängig von der heutigen positiven Entscheidung auf EU-Ebene bleibt die Bundesregierung weiterhin die Umsetzung eines regional differenzierten Bestandsmanagement in Deutschland schuldig, das im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. In diesem Zusammenhang weist der DJV auf das von der FDP in Auftrag gegebene Gutachten des Staatsrechtlers Professor Michael Brenner hin. Demnach ist bereits unter dem jetzigen Anhang IV der FFH-Richtlinie ein Bestandsmanagement für den Wolf  unter engen Voraussetzungen möglich. Steigende Wolfspopulation, steigende Schäden und schwindende Akzeptanz in der Bevölkerung: Der DJV fordert klare rechtliche Regelungen, die schlussendlich eine Herabstufung des Schutzstauts für den Wolf von Anhang IV (streng geschützt) nach V (geschützt) FFH-Richtlinie erfordern.

Die heutige Entscheidung in Brüssel ist ein erster, aber wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einem praxisgerechten Umgang mit dem Wolf. Vorerst ist nur entschieden, dass die EU bei der Berner Konvention einen Antrag auf Änderung des Schutzstatus stellt. Die Mehrheit in der Berner Konvention gilt als wahrscheinlich, so hatte die Schweiz 2018 selbst einen entsprechenden Antrag gestellt. Die FFH-Richtlinie der EU bleibt zunächst unverändert, der Wolf weiterhin streng geschützt (Anhang IV). Die Änderung des Schutzstatus nach der Berner Konvention ist jedoch Voraussetzung für die Änderung der Anhänge der FFH-Richtlinie.

 
 
 
 
 

Protest zeigt Wirkung: Sicherheitspaket verschoben

24. September 2024 (DJV) Berlin

Finale Abstimmung im Bundestag fällt diese Woche aus. DJV begrüßt Entscheidung und fordert komplette Rücknahme der Änderungsvorhaben im Waffenrecht. BZL-Petition ist mit über 105.000 Unterschriften bereits jetzt eine der erfolgreichsten.

Sicherheitspaket wurde kurzfristig von der Tagesordnung des Deutschen Bundestags genommen.
Sicherheitspaket wurde kurzfristig von der Tagesordnung des Deutschen Bundestags genommen. (Quelle: Nora Leonie/Unsplash/DJV)

Noch in dieser Woche wollte die Ampelkoalition das heftig kritisierte Sicherheitspaket eiligst durch das Parlament peitschen. Daraus wird jetzt nichts: Es wurde kurzfristig von der Tagesordnung des Deutschen Bundestags genommen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Entscheidung und bewertet die Reaktion als Erfolg des breit angelegten Protests. Gemeinsam mit dem Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) hat der Dachverband der Jäger eine Petition gestartet, die bereits jetzt zu den erfolgreichsten auf der Plattform openPetition gehört: Innerhalb von zwei Wochen haben über 105.000 Menschen unterschrieben. Der DJV bittet um weitere Unterstützung, das Ziel: mindestens 130.000 Unterschriften.

In der gestrigen öffentlichen Anhörung des Innenausschusses übten die geladenen Sachverständigen deutliche Kritik am Sicherheitspaket. Nahezu einhellig wurden die Regelungen als zu weitgehend, unpräzise und unsystematisch beschrieben. Konsens war, dass Taten wie die in Solingen oder Mannheim damit nicht verhinderbar gewesen wären. Der DJV fordert die sofortige Rücknahme aller Änderungsvorhaben im Waffenrecht – Extremisten und Gefährder werden damit überhaupt nicht in den Fokus genommen. In einer Stellungnahme hat der DJV seine Kritikpunkte anlässlich der öffentlichen Anhörung zusammengefasst.

 
 
 
 
 
 

Sachverständige üben Kritik am Sicherheitspaket

23. September 2024 (DJV) Berlin

In der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses wurde deutlich: Die geplanten Regelungen verhindern keine Terrortaten wie in Solingen. DJV hat in einer Stellungnahme Mängel aufgedeckt. Rücknahme waffenrechtlicher Änderungspläne gefordert.

Es besteht ein Vollzugsproblem, unter anderem aufgrund von Personalmangel bei den Behörden.
Es besteht ein Vollzugsproblem, unter anderem aufgrund von Personalmangel bei den Behörden. (Quelle: Markus Spiske/Unsplash/DJV)

Sachverständige haben heute in der öffentlichen Anhörung des Innenausschuss des Bundestages deutliche Kritik geäußert am geplanten Sicherheitspaket und den vorgeschlagenen Regelungen zum Waffengesetz. Taten wie die in Solingen wären damit nicht verhinderbar gewesen, Extremisten und Gefährder werden nicht in den Fokus genommen. Nahezu einhellig wurden die Regelungen als zu weitgehend, unpräzise und unsystematisch beschrieben. Deutlich geworden ist auch, dass in erster Linie ein Vollzugsproblem besteht, unter anderem aufgrund von Personalmangel bei den Behörden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hatte im Vorfeld scharfe Kritik an den geplanten Änderungen des Waffenrechts geäußert und eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Der Dachverband der Jäger fordert die Rücknahme aller Änderungsvorhaben im Waffenrecht.

Vertreter der Polizei haben in der öffentlichen Anhörung darauf aufmerksam gemacht, dass die Einrichtung von umfangreichen Verbotszonen die falschen träfe. Statt breite Gebiete mit Verbotszonen zu überziehen, solle über individuelle Messerverbote nachgedacht werden, die von Verwaltungsbehörden vor Ort ausgesprochen werden könnten. Zudem wurde die Forderung nach einer Entrümpelung des Waffenrechts laut. Das Gegenteil ist der Fall: Geplant sind jetzt eine Nachberichtspflicht und Abfragen zusätzlicher Behörden, um die Zuverlässigkeit von Legalwaffenbesitzern zu überprüfen. Die Zahl der Abfragen würde sich vervierfachen – ausgehend von jetzt schon 1,6 Millionen jährlich.

Der Leiter der Anhörung des Innenausschusses appellierte zum Abschluss an den Gestzgeber, die Hinweise aus der Praxis zu beherzigen. Den Mitschnitt der Anhörung des Innenausschusses des Bundestags gibt es hierEine schriftliche Zusammenfassung gibt es hier.

 
 
 
 
 
 


 

GdP und DJV fordern generelles Waffenverbot für Intensivstraftäter

17. September 2024 (DJV/GdP) Berlin

Spitzengespräch zum geplanten Sicherheitspaket: Vollzugsproblem muss gelöst werden. Für grundlegende Vereinfachung des Waffenrechts müssen Experten eingebunden werden.

GdP und DJV plädieren für eine grundlegende Vereinfachung des Waffenrechts. Beide fordern ein generelles Waffenverbot für Intensivstraftäter.
GdP und DJV plädieren für eine grundlegende Vereinfachung des Waffenrechts. Beide fordern ein generelles Waffenverbot für Intensivstraftäter. (Quelle: DJV)

In der Debatte um das geplante Sicherheitspaket fordern Deutscher Jagdverband (DJV) und Gewerkschaft der Polizei (GdP) jetzt ein generelles Waffenverbot für Intensivstraftäter. Der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke betonte, dass Intensivstraftäter immer wieder polizeilich auffallen und die innere Sicherheit gefährden. DJV-Geschäftsführer Olaf Niestroj unterstrich: „Individuelle Lösungen sind zielführender als pauschale Verbote für rechtstreue Bürger, wie sie im Sicherheitspaket derzeit geplant sind.“ Beide haben sich heute in Berlin zu einem Spitzengespräch getroffen, um sich über das geplante Sicherheitspaket und die enthaltenen Waffenrechtsverschärfungen auszutauschen.

Das Waffengesetz halten DJV und GdP bereits in der jetzigen Fassung für zu schwierig und in der Praxis schwer anwendbar. Dies gelte für Vollzugsbehörden genau wie für legale Waffenbesitzer. GdP und DJV plädieren daher für eine grundlegende Vereinfachung des Waffenrechts. Dazu müssen Expertinnen und Experten aus allen relevanten Bereichen eingebunden werden.

Weiterhin sei es dringend notwendig, den Vollzug der waffenrechtlichen Bestimmungen durch die entsprechenden Behörden mit einer massiven personellen Stärkung und einer engeren Vernetzung zu verbessern. Niestroj und Kopelke zeigten sich einig darin, dass ein Gesetz nur so gut sein kann wie seine Umsetzung. Beide mahnten Handlungsbedarf der politisch Verantwortlichen im Bund und vornehmlich bei den Ländern an. Bereits seit geraumer Zeit drängt der DJV gemeinsam mit dem Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) auf einen Runden Tisch und die Evaluierung zurückliegender Gesetzesänderungen.

Neben der effektiven Bekämpfung der Messerkriminalität muss es laut GdP und DJV auch möglich werden, brutale Taten wie die in Mannheim und Solingen zu verhindern. Dafür brauche es allerdings tiefere, vornehmlich erweiterte digitale Befugnisse der Polizeien, unterstrich Kopelke. Mit Blick auf mutmaßlich islamistisch motivierte Terroranschläge müssten die Ermittler möglichst frühzeitig erkennen können, ob eine Person sich so weit radikalisiert habe, um einen Anschlag zu begehen. Konsens mit DJV-Geschäftsführer Olaf Niestroj bestand darin, dass legale Waffenbesitzer nur dann im Fokus polizeilicher Kriminalitätsbekämpfung stehen sollten, wenn entsprechende Erkenntnisse vorlägen.