Bundestag stimmt für umstrittenes Sicherheitspaket

18. Oktober 2024 (DJV) Berlin

DJV will juristische Schritte prüfen gegen verfassungsrechtlich bedenkliche Änderungen im Waffengesetz. Keine Verbände- oder Länderanhörung im Vorfeld: Verband kritisiert Vorgehen der Ampelregierung. Ziel wird verfehlt, islamistischer Terror und Messerkriminalität zu bekämpfen.

Plenum im Bundestag
Plenum im Bundestag (Quelle: Jassen/DJV )

Der Deutsche Bundestag stimmt für das selbst in der Ampelkoalition umstrittene Sicherheitspaket. Mit großer Enttäuschung hat der Deutsche Jagdverband (DJV) auf das Ergebnis reagiert und kündigt an, juristische Schritte gegen die in Teilen sogar verfassungsrechtlich bedenklichen Waffengesetzänderungen zu prüfen. Das handwerklich schlecht gemachte Sicherheitspaket wurde im Eilverfahren durch das Parlament gepeitscht, selbst Änderungsanträge der größten Oppositionsfraktion von CDU/CSU wurden nicht zugelassen. Zudem gab es im Vorfeld keine Verbände- oder Länderanhörung. "Dieser Vorgang ist beispiellos und zeigt, dass die Ampelfraktion kein Interesse hatte, sich mit konkreten Vorschlägen der Betroffenen auseinanderzusetzen", sagte DJV-Geschäftsführer Olaf Niestroj. Das eigentliche Ziel, islamistischen Terror und Messerkriminalität zu bekämpfen, werde komplett verfehlt.

Der DJV geht davon aus, dass sich die Situation bei den ohnehin schon überlasteten Sicherheitsbehörden in den Ländern durch die Umsetzung des Sicherheitspakets weiter verschärfen wird. Der Dachverband der Jäger bezeichnet das Vorgehen der Bundesregierung als Bärendienst an der Inneren Sicherheit, weil das eigentliche Problem, der Vollzug bestehender Gesetze, überhaupt nicht angegangen wird. Beispielsweise fanden die Attacken in Mannheim und Solingen mit bereits illegalen Messern in bestehenden Messerverbotszonen statt. Fokus der Politik muss es laut DJV sein, den illegalen Waffenbesitz zu bekämpfen. Denn nicht das Messer ist das Problem, sondern der, der es in Händen hält.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Sicherheitspaket: Jäger und Sportschützen appellieren an Vernunft der Abgeordneten

17. Oktober 2024 (DJV/DSB) Berlin/Wiesbaden

DJV und DSB senden Brandbrief an die Abgeordneten der Ampelkoalition: Trotz Fraktionszwang und parteiinternen Drohungen sollten sie morgen gegen Gesetzentwurf stimmen. Dieser ist handwerklich schlecht gemacht und in Teilen verfassungsrechtlich bedenklich. Sicherheitsgewinn: null.

Sicherheitspaket: DJV und DSB schreiben Brandbrief an Abgeordnete.
Sicherheitspaket: DJV und DSB schreiben Brandbrief an Abgeordnete. (Quelle: Dominic Bieri/Unsplash/DJV)

Vor der für Freitag geplanten Verabschiedung des sogenannten Sicherheitspaketes im Bundestag haben der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Deutsche Schützenbund (DSB) in einem gemeinsamen Schreiben auf massive Probleme und schwere handwerkliche Fehler hingewiesen. Die beiden Spitzenverbände appellieren darin an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen, die vielfache Kritik von Experten ernst zu nehmen. Den Medienberichten über Fraktionszwang und Androhung von Konsequenzen zum Trotz sollten die Abgeordneten morgen gegen das in Teilen verfassungsrechtlich höchst bedenkliche und gleichzeitig wirkungslose Gesetz stimmen, so DJV und DSB. Die beiden Verbände machen in dem Schreiben deutlich, dass das Ziel, islamistischen Terror und Messerkriminalität zu bekämpfen, komplett verfehlt werde. Stattdessen würden rund 2 Millionen legale Waffenbesitzer kriminalisiert.

Die geplanten Änderungen hätten die schrecklichen Taten von Mannheim und Solingen nicht verhindert, so DJV und DSB. Beide Attentate hätten in einer Waffenverbotszone stattgefunden – mit Messern, die heute schon verboten seien. Dies zeige zweierlei: Es gebe bereits ausreichende Verbote und Regeln im Waffengesetz, diese könnten aber durch die unterschiedlichsten Behörden nicht wirkungsvoll vollzogen werden. Die Gründe hierfür seien vielschichtig und benötigten eine umfassende Betrachtung.

Die beiden Verbände fordern eine bessere Ausstattung der Sicherheitsbehörden. Eine Verschärfung von Gesetzen, an die sich Kriminelle und Terroristen ohnehin nicht halten, bringe keinen Sicherheitsgewinn, betonten die Verbände. In der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss vor einigen Tagen gab es von den geladenen Sachverständigen so viel Kritik wie zu kaum einem anderen Gesetz zuvor. Die anschließend gemachten geringfügigen Änderungen am Gesetzentwurf bezeichnen DJV und DSB als Augenwischerei.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Auch der Wald braucht kein neues Jagdgesetz

„Die Ergebnisse der am Freitag vorgestellten Bundeswaldinventur belegen, dass der Waldumbau schon heute gelingt und dass auf großer Fläche offenbar Jäger, Waldbesitzer und Forstleute erfolgreich Hand in Hand arbeiten!“, so stellt es der Präsident des Landesjagdverbandes Dieter Mahr fest. Er beruft sich dabei auf die positiven Aussagen der Wald- und Umweltministerin Katrin Eder in ihrer Pressemeldung vom 11.10. zu den Ergebnissen der Bundeswaldinventur für RLP.

Der Wald in RLP sei in den letzten 10 Jahren noch einmal deutlich strukturreicher geworden. 85 % des Waldes seinen inzwischen Mischwälder, so Eder. Die junge Baumgeneration stamme fast vollständig (96,7%) aus natürlicher Ansamung! Und zwar aus Buchen, Eichen und vielen anderen wichtigen Nebenbaumarten. Auch werde der Wald immer naturnäher. Die Analyse der Klimaschutzministerin weist auch aus, dass sich die gebundene Kohlenstoffmenge im Wald, entgegen dem Bundestrend im Rheinland-Pfälzische Wald um 4,7 Mio. Tonnen erhöht hat. Von Gefahren für den Wald durch Wildschäden ist dagegen nicht die Rede!

Der LJV stellt dabei einen eklatanten Widerspruch zur Begründung für ein neues Jagdgesetz fest. Die Landesregierung sah und sieht dennoch weiterhin die Notwendigkeit, „aus Gründen des Waldschutzes“ das seit 2010 geltende Jagdgesetz gegen die Belange der Jägerschaft zu verschärfen.

„Warum?“, fragt sich Präsident Mahr, „werden seit 2023 Konflikte mit der Jägerschaft und dem ländlichen Raum provoziert, arbeitet man doch in der Praxis vor Ort zum Wohl des Waldes und des Wildes offenbar erfolgreich zusammen.“ Dem geltenden, im Bundesvergleich immer noch modernen und waldfreundlichen Jagdgesetz in RLP, fehle es an nichts - allenfalls an einem wirksamen Gesetzesvollzug der Jagdbehörden der Landesregierung, so der Landesjagdverband.

Der LJV weiß, dass vor Ort Wildschäden den Aufbau von Wäldern mit neuen Baumarten auf den Schadflächen behindern können. Aber genau deshalb braucht es konkrete gemeinsame Konzepte von Waldbauern und Jägern, die neben dem reinen Abschuss die vielfältigen und von der Wissenschaft anerkannten Ursachen von Wildschäden beachten. Diese Berücksichtigung aktueller wildbiologischer Erkenntnisse ist bereits jetzt vor dem Hintergrund der jetzt geltenden rechtlichen Vorschriften umsetzbar. Ein neues Jagdgesetz braucht es hierfür definitiv nicht. 

 
 
 
 

Wolfspolitik: Jahrestag der gescheiterten Schnellabschüsse

11. Oktober 2024

Vor einem Jahr kündigte Bundesumweltministerin Steffi Lemke an: Verhaltensauffällige Wölfe können künftig rechtssicher und schnell entnommen werden. Es blieb bei leeren Worten. Der DJV macht mit Aktionen in Berlin auf die Missstände aufmerksam.

Das bekannte Berliner Stadtwappen, der ikonische Bär, als Wolf. (Quelle: Hunger/DJV)

Lösungsorientiert, schnell umsetzbar und rechtssicher: So kündigt Bundesumweltministerin Steffi Lemke vor genau einem Jahr sogenannte Schnellabschüsse für verhaltensauffällige Wölfe an. Bisher haben die Maßnahmen allerdings den Praxistest nicht bestanden, Gerichte haben alle Anträge zu Fall gebracht, kritisiert der Deutsche Jagdverband (DJV) die Wolfspolitik. "Den leeren Worten müssen schleunigst Taten folgen, über 4.400 Nutztierrisse allein im Jahr 2022 sind ein neuer trauriger Rekord. Die Bundesministerin hat vor einem Jahr bei den Nutztierhaltern Hoffnung auf schnelle Hilfe geweckt und sie anschließend bitter enttäuscht", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Mit zwei aufmerksamkeitsstarken Aktionen in Berlin anlässlich des Jahrestags bringt der DJV die deutschlandweiten Konflikte mit dem Wolf zurück auf die politische Agenda in der Bundeshauptstadt. 

Das bekannte Stadtwappen, der ikonische Berliner Bär, wurde in einen Wolf verwandelt – begleitet von Kamera- und Filmteams. Danach folgte dann die direkte Konfrontation. Mit mobilen Großleinwänden vor Bundesumweltministerium und Bundestag hat der DJV Bundesministerin Lemke mit ihren eigenen Worten aus der Pressekonferenz im Oktober 2023 konfrontiert und gefragt: "Frau Umweltministerin, wann halten sie ihr Wort?". Dr. Anja Weisgerber, umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Karlheinz Busen, jagdpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, waren bereit, die DJV-Fragen zum Wolf vor der Kamera zu beantworten. Das Video zur Aktion und die Antworten gibt es in Kürze auf den Social-Media-Kanälen des DJV.

Damit Mensch und Wolf möglichst konfliktfrei zusammenleben können, braucht es ein echtes Wildtiermanagement. In Kombination mit Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen oder Herdenschutzhunden ist die Jagd ein wichtiges Instrument. Der DJV fordert von der Bundesumweltministerin, endlich und zügig einen sicheren Rechtsrahmen für ihr selbst propagiertes Schnellabschussverfahren zu schaffen. Parallel dazu müssen die Voraussetzungen für ein regional differenziertes Bestandsmanagement zügig entwickelt und in Kraft gesetzt werden – zumal es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung so verankert ist. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite www.jagdverband.de/wolf.

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Einsatz älterer Drohnen für Jungtierrettung jetzt dauerhaft möglich

9. Oktober 2024 (DJV/DWR) Berlin/Hamburg

Bundesverkehrsministerium erlaubt Geräte ohne EU-Zertifizierung weiterhin. DJV und DWR begrüßen Entscheidung. Kritikpunkt: Einsatzbereich ist weiterhin eingeschränkt.

DJV und DWR begrüßen unbefristete Ausnahmeregelung zum weiteren Einsatz älterer Drohnen für Kitzrettung.
DJV und DWR begrüßen unbefristete Ausnahmeregelung zum weiteren Einsatz älterer Drohnen für Kitzrettung. (Quelle: Julia Döttling)

Das Bundesverkehrsministerium hat eine unbefristete Ausnahmeregelung zum weiteren Einsatz von älteren Drohnen für die Kitzrettung beschlossen. Damit können die vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenregelungen am 1. Januar 2024 beschafften Drohnen für einen breiten Einsatzbereich dauerhaft genutzt werden – obwohl eine EU-Zertifizierung fehlt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) begrüßen die Regelung, die einer Forderung der Verbände entspricht und dem Tierschutz dient.

Die Verbände kritisieren jedoch, dass die Regelung nicht weit genug geht. Gewisse Beschränkungen können Jungwildretter in der Praxis vor erhebliche Probleme stellen. Die Bestandsdrohnen müssen nach wie vor größere Abstände zu Straßen und Infrastruktur einhalten als neuere, zertifizierte Drohnen. Zudem dürfen sie nicht außer Sichtweite fliegen.

Die neue Regelung ersetzt ab dem 20. November 2024 eine zunächst befristete Ausnahmeregelung. Bei den neueren Drohnen, die bereits über eine EU-Zertifizierung verfügen, ist das mögliche Einsatzspektrum weiter. Hintergrund der Ausnahme für die Bestandsdrohnen ist unter anderem die Förderung der Drohnen durch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Ohne Ausnahmeregelung wäre der Einsatzbereich älterer Drohnen so stark eingeschränkt gewesen, dass ein Einsatz für die Jungwildrettung kaum noch möglich wäre. Die Jungtierrettung ist ein wichtiges Einsatzgebiet von Drohnen mit Wärmebildkameras.

 
 
 
 
 
 
 
 

DSB und DJV kritisieren geplante Waffenrechtsverschärfung

27. September 2024 (DJV/DSB) Berlin/Wiesbaden

Die Präsidien der führenden Verbände von Bogen- und Schießsport sowie Jagd haben erstmals gemeinsam getagt. Sofortige Rücknahme aller Änderungsvorhaben wird gefordert. Beide Organisationen vertreten zusammen knapp 2 Millionen Mitglieder.

Vertreter von knapp 2 Millionen Mitgliedern: DJV-Präsident Dammann-Tamke (l.) und DSB-Präsident von Schönfels fordern Rücknahme geplanter Waffenrechtsverschärfungen.
Vertreter von knapp 2 Millionen Mitgliedern: DJV-Präsident Dammann-Tamke (l.) und DSB-Präsident von Schönfels fordern Rücknahme geplanter Waffenrechtsverschärfungen. (Quelle: DSB)

Die Präsidien des Deutschen Schützenbundes (DSB) und des Deutschen Jagdverbands (DJV) tagen erstmals gemeinsam. Bei dem heutigen Treffen standen die geplanten Verschärfungen des Waffenrechts ganz oben auf der Agenda. DSB und DJV lehnen diese strikt ab und fordern die sofortige Rücknahme aller Änderungsvorhaben im Waffenrecht. Denn: Extremisten und Gefährder werden damit überhaupt nicht in den Fokus genommen. Die geplanten Regelungen bewerten DSB und DJV als zu weitgehend, unpräzise und unsystematisch.

Neben der geplanten Waffenrechtsverschärfung gab es weitere Themen, die für beide Verbände eine hohe Relevanz haben, darunter Bleimunition, Schießstandrichtlinien sowie die Planung eines gemeinsamen Parlamentarischen Abends in Berlin. Bereits am vergangenen Mittwoch übten die beiden führenden Verbände für Bogen- und Schießsport sowie Jagd den Schulterschluss. Im Parlamentskreis Schützenwesen des Deutschen Bundestags machten sie gegenüber Bundestagsabgeordneten ihre ablehnende Haltung deutlich. Beide Verbände vertreten insgesamt knapp 2 Millionen Mitglieder.

DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels sagte zu der Premiere: „Wir erleben unruhige Zeiten und deshalb ist es wichtig, einen starken Partner an der Seite zu haben, der beim Thema Waffenrecht und weiteren wichtigen Bereichen die gleichen Vorstellungen hat wie wir. Wir geben an dieser Stelle nicht nach, denn die von der Regierung angedachten Vorschläge gehen in die völlig falsche Richtung und bringen überhaupt keinen Sicherheitsgewinn. Der DSB und der DJV setzen sich für die Interessen ihrer Mitglieder ein, stehen Seite an Seite und haben dies mit der erstmaligen gemeinsamen Präsidiumssitzung nochmals unterstrichen.“

DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke lobte die Zusammenarbeit: „Die aktuelle Diskussion um das Sicherheitspaket zeigt, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit der Spitzenverbände ist. Nur so können wir unsere berechtigten Interessen effektiv in den politischen Prozess einbringen. Denn: Illegale Waffen und Extremisten sind das Problem für die innere Sicherheit, nicht legale Waffen und deren Besitzer.“

 
 
 
 
 
 

EU stimmt für niedrigeren Schutzstatus des Wolfs

25. September 2024 (DJV) Berlin

Deutschland stimmt ebenfalls für Änderung in der Berner Konvention. DJV begrüßt positives Signal. Bundesregierung wird aufgefordert, die nächsten Schritte hin zum aktiven Wolfsmanagement zu gehen.

EU-Mitgliedsstaaten stimmen für Absenkung des Wolf-Schutzstatus in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“.
EU-Mitgliedsstaaten stimmen für Absenkung des Wolf-Schutzstatus in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“. (Quelle: Nagel/DJV)

Ein erster Schritt in die richtige Richtung: Die Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten haben heute für eine Absenkung des Schutzstatus für den Wolf in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gestimmt – darunter auch Deutschland. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Entscheidung als positives Signal und fordert die Bundesregierung auf, die nächsten Schritte hin zu einem aktiven Wolfsmanagement konsequent zu gehen.

Nach formaler Billigung der Abstimmung im EU-Ministerrat wird die EU-Kommission den Antrag bei der Berner Konvention im Dezember einbringen. Diese muss zustimmen und danach kann die EU-Kommission die FFH-Richtlinie anpassen. "Der Weg ist frei, die Bundesregierung muss sich jetzt in Europa aktiv für die Herabstufung des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie einsetzen", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Abgesehen davon müsse die Ampelkoalition endlich die Entnahme von Wölfen im Einzelfall so gestalten, dass sie wirksam und rechtssicher sei. Bislang fehle dazu allerdings augenscheinlich der Wille, so Dammann-Tamke weiter. Das vor gut einem Jahr von Bundesumweltministerin Steffi Lemke vorgestellte Schnellabschussverfahren ist nach Ansicht des DJV gescheitert.

Unabhängig von der heutigen positiven Entscheidung auf EU-Ebene bleibt die Bundesregierung weiterhin die Umsetzung eines regional differenzierten Bestandsmanagement in Deutschland schuldig, das im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. In diesem Zusammenhang weist der DJV auf das von der FDP in Auftrag gegebene Gutachten des Staatsrechtlers Professor Michael Brenner hin. Demnach ist bereits unter dem jetzigen Anhang IV der FFH-Richtlinie ein Bestandsmanagement für den Wolf  unter engen Voraussetzungen möglich. Steigende Wolfspopulation, steigende Schäden und schwindende Akzeptanz in der Bevölkerung: Der DJV fordert klare rechtliche Regelungen, die schlussendlich eine Herabstufung des Schutzstauts für den Wolf von Anhang IV (streng geschützt) nach V (geschützt) FFH-Richtlinie erfordern.

Die heutige Entscheidung in Brüssel ist ein erster, aber wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einem praxisgerechten Umgang mit dem Wolf. Vorerst ist nur entschieden, dass die EU bei der Berner Konvention einen Antrag auf Änderung des Schutzstatus stellt. Die Mehrheit in der Berner Konvention gilt als wahrscheinlich, so hatte die Schweiz 2018 selbst einen entsprechenden Antrag gestellt. Die FFH-Richtlinie der EU bleibt zunächst unverändert, der Wolf weiterhin streng geschützt (Anhang IV). Die Änderung des Schutzstatus nach der Berner Konvention ist jedoch Voraussetzung für die Änderung der Anhänge der FFH-Richtlinie.