Wegen der großen Nachfrage stellt der Bund mehr Geld für die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung zur Verfügung.
Norbert Lehmann 12.05.2025
Das Bundeslandwirtschaftsministerium stockt die Mittel für den Kauf von Drohnen zur Rehkitzrettung auf. Wegen der hohen Nachfrage erhöht das Ministerium den Etat für die Anschaffung von Drohnen von 1,5 Millionen auf 2,5 Millionen Euro. Das teilte das Ressort von Agrarminister Alois Rainer (CSU) heute mit. Nach Angaben des Ministeriums wurden bereits mehr als 350 Förderanträge gestellt. Die Aufstockung soll sicherstellen, dass alle Berechtigten gefördert werden können.
Drohnen retten Rehkitze
Der neue Bundeslandwirtschaftsminister Rainer sagte: „Jedes Jahr fallen Rehkitze und andere Wildtiere der Mahd zum Opfer – doch das muss nicht sein. Mit unserer Drohnenförderung ermöglichen wir effektive Hilfe.“ Rainer zeigte sich erfreut, dass das Förderprogramm so gut angenommen wird. (weiterlesen)
Sie erhalten eine Pressemeldung des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V.
Von Worthülsen und toten Tieren
Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) hat mit einer Protestaktion auf dem Landesparteitag der Grünen in Idar-Oberstein mit erheblichem Unmut auf den Entwurf eines neuen Jagdgesetzes reagiert. Über 100 Jägerinnen und Jäger zeigten auf, was der von Ministerin Katrin Eder beschworene Waldumbau in der Realität bedeutet: Mehr tote Tiere.
Der anerkannte Naturschutzverband beklagt, dass die Jäger mit behördlichem Zwang zu immer höheren Abschüssen gezwungen werden sollen. „Wir halten es für völlig verfehlt, dass man weder den berechtigten Lebensraumansprüchen der Wildtiere noch den aktuellen wildbiologischen Erkenntnissen auch nur ansatzweise Beachtung schenkt“, erklärt Sarah Wirtz, die stellvertretende Geschäftsführerin und Naturschutzreferentin des Verbandes. Dass ausgerechnet eine grüne Partei für immer höhere Abschussquoten eintrete, ist für die promovierte Biogeographin ein nicht auflösbarer Widerspruch. Auch werde man dem eigenen Anspruch hinsichtlich eines modernen Jagdgesetzes auf Seiten des grünen Ministeriums nicht gerecht.
Schon heute werden in Rheinland-Pfalz über 100.000 Rehe pro Jahr geschossen, Tendenz steigend. Eine Verbesserung der Wildschadenssituation ist trotzdem nur bedingt zu beobachten, weil der dadurch ausgelöste Jagddruck und andere Störungen die Wildtiere in die Wälder treiben, wo sie dann an frischen Knospen fressen. Für den 20.000 Mitglieder starken Jagdverband belegen die Abschusszahlen vor allem, dass die Jägerschaft in Rheinland-Pfalz schon heute ihrer Verantwortung für die Wälder gerecht wird. Es drohe aber eine unverhältnismäßige Bevorzugung von wirtschaftlichen Interessen.
„Der Klimawandel und der tatsächlich notwendige Waldumbau werden vorgeschoben, um finanzielle Interessen zu verschleiern. Ein Klimawald braucht keine gerade gewachsenen Wirtschaftsbäume, die Sägewerke schon“, erläutert Sarah Wirtz die in ihren Augen unehrliche Diskussion. Der Verband verkenne hierbei nicht, dass es berechtigte Nutzungsinteressen der Eigentümer gibt. Aber es müsse eben alles in der Waage bleiben. „Für einen Totalabschuss aufgrund behördlicher Zwangsmaßnahmen stehen wir nicht zur Verfügung. Heute nicht und in Zukunft auch nicht. Immerhin machen wir das alles in unserer Freizeit in den Revieren, die wir mit unserem Geld anpachten und in denen wir Jägerinnen und Jäger in der Regel auch für alle Wildschäden aufkommen müssen.“
Bereits zuvor hatte der Präsident des Verbandes entschiedenen Widerstand gegen das Gesetzesvorhaben angekündigt.
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Die Gesetzesnovelle zum Landesjagdgesetz ist und bleibt ein Riesenfehler
Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) zeigt sich tief enttäuscht über die wiederbelebten Pläne der Landesregierung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes. Der anerkannte Naturschutzverein mit Sitz in Mainz wirft der Politik vor, sehenden Auges ein schlecht konzipiertes Gesetz durch den Landtag peitschen zu wollen. Der Verband kündigt harschen Widerstand an.
Bereits seit dem Sommer 2023 kritisiert der Verband die Pläne des grünen Umweltministeriums. Hierbei war es vor allem die fachliche Kritik des über 20.000 Mitglieder zählenden Verbandes, die das Ministerium zu weitreichenden Korrekturen gezwungen hat. „In der Politik wird man es so darstellen, als wäre man uns entgegengekommen. Das ist nicht der Fall. Man musste in Mainz schlichtweg unsere stichhaltigen Argumente anerkennen“, betont Dieter Mahr, der Präsident des Verbandes. Schon nach der Veröffentlichung des zweiten Entwurfs im August 2024 habe man auf die weiterhin bestehenden Unzulänglichkeiten hingewiesen, betont Mahr weiter. „Am Ende bleibt unsere Kritik in weiten Teilen unbestritten. Sie wurde aus den Reihen der Koalition sogar ausdrücklich bestätigt! Dass man ein derart beschädigtes Gesetzeswerk vor der Sommerpause durch den Landtag peitschen möchte, um es aus dem Wahlkampf herauszuhalten, zeugt von vielem, aber nicht von einer verantwortungsvollen Politik“.
Das Gesetzesvorhaben halte insbesondere an dem Grundkonzept fest, die private Jägerschaft in Rheinland-Pfalz durch behördlichen Druck zu immer höheren Abschüssen zu zwingen. Aus der Sicht des anerkannten Naturschutzverbandes LJV ist der damit einhergehende Kniefall vor wirtschaftlichen Interessen untragbar. „Lassen Sie sich nicht blenden: es geht nicht um einen wie auch immer gearteten Klimawald. Es geht um wirtschaftliche Profite zu Lasten der Wildtiere“, so Mahr weiter, der seine Thesen belegen kann: „Wir schießen Jahr um Jahr mehr Tiere, vor allem Rehe. Und trotz gegenläufiger Erkenntnisse in der Wildbiologie bekommen manche Interessengruppen den Hals noch immer nicht voll.“ Aus der Sicht des Verbandes droht die Verhältnismäßigkeit verloren zu gehen. Hierbei verstehe man sich in erster Linie auch als Anwalt des Wildes, betont der Verband.
Aus diesem Grund kündigt der Verband harschen Widerstand gegen das Gesetzesvorhaben an. „Wir werden alle demokratischen Mittel nutzen und zivilen Ungehorsam zeigen, um das Inkrafttreten zu verhindern“, teilt Mahr mit. Der Verband prüfe intensiv die Möglichkeit von Verfassungsbeschwerden und beabsichtigt, das Gesetzesvorhaben zum Gegenstand eines Volksbegehrens und eines Volksentscheids zu machen. „Es wird der Landesregierung nichts bringen, das Gesetz im offensichtlich gewollten Hauruck-Verfahren zu verabschieden. Wir schöpfen alle Mittel aus. Das Gesetz in dieser Form ist ein und bleibt ein Riesenfehler. Deswegen wehren wir uns.“
Europäisches Parlament stimmt für Herabstufung von Schutzstatus des Wolfes
8. Mai 2025 (DJV) Berlin
DJV begrüßt die Entscheidung. Es ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu angepasstem Wolfsmanagement. Die neue Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, im Rat zuzustimmen.
Wolfsrudel mit Jungwölfen im Gras. (Quelle: Mross/DJV)
Das Europäische Parlament hat heute der Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene zugestimmt. Dieser soll in der FFH-Richtlinie von Anhang IV (streng geschützt) auf Anhang V (geschützt) reduziert werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Bereits seit Jahren tritt der Verband in einer Allianz mit dem Bauernverband, Weidetierhaltern und zuletzt auch mit dem Landkreistag für ein Bestandsmanagement ein. "Es ist ein Meilenstein hin zu einem effektiven Wolfsmanagement, mit dem Konflikten im ländlichen Raum begegnet werden kann", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.
Der Vorschlag der EU-Kommission, dem das Parlament nun zugestimmt hat, wurde möglich, nachdem im März eine Herabstufung des Schutzstatus nach der Berner Konvention in Kraft getreten ist. Der Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind, muss nun ebenfalls noch zustimmen, bevor die Änderung in Kraft treten kann.
Der DJV fordert die neue Bundesregierung auf, der Änderung im Rat zuzustimmen und zugleich auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für ein effektives Bestandsmanagement zu schaffen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht wäre die wichtigste Voraussetzung für den Einstieg in eine regional differenzierte Regulierung des Wolfsbestandes – um die bestehenden Probleme in den Griff zu bekommen. Dabei müssen die Mitgliedstaaten auch bei Anhang-V-Arten darauf achten, dass der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt.
Die größte Gefahr für den Wolf ist nach Ansicht des DJV ein Verlust der Akzeptanz durch einen nicht mehr zeitgemäßen Schutz. Deshalb ist es wichtig, ein regional differenziertes Wolfsmanagement umzusetzen. Maßgebliches Kriterium ist die gesellschaftliche Akzeptanz ebenso wie die zügige Entnahme auffälliger Wölfe oder ganzer Rudel. Dabei fordert der DJV einen wissensbasierten und sachlichen Diskurs. Dazu gehört auch, anzuerkennen, dass der günstige Erhaltungszustand längst erreicht ist.
Hallo Leute,
folgende Termine stehen fest,
- Hegeringschießen in Bernkastel-Kues am 24.05.2025 ab 14:00 Uhr
- Schwarzwild Zählung 20 - 21.06.2025
- Der Hegering Gillenfeld richtet ein Anschussseminar am 23/08/2025 in verbindung mit den Waldtage Brockscheid aus. Das Seminar wird von Uli Umbach geleitet.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Dirk Römer
21.104 Jägerprüfungen in Deutschland
6. Mai 2025 (DJV) Berlin
Im Jahr 2024 dritthöchster Wert für die staatliche Prüfung seit 75 Jahren. Gut ein Fünftel fällt im ersten Anlauf durch. Jeder vierte drückt die Schulbank in Niedersachsen – auch im Süden viele Prüflinge.
21.104 Männer und Frauen haben sich im Jahr 2024 der staatlichen Jägerprüfung gestellt – der dritthöchste Wert seit 75 Jahren. (Quelle: DJV)
Insgesamt 21.104 Frauen und Männer haben 2024 bundesweit die staatliche Jägerprüfung gemacht – der dritthöchste Wert seit 75 Jahren. Innerhalb der vergangenen 20 Jahre hat sich die Teilnehmerzahl am sogenannten Grünen Abitur nahezu verdoppelt (plus 94 Prozent). Spitzenreiter war 2024 Niedersachsen mit über 5.400 Teilnehmern. Es folgten Baden-Württemberg mit über 3.200 und Bayern mit fast 2.400. Die Jägerprüfung in Deutschland ist anspruchsvoll: Mehr als ein Fünftel (21 Prozent) der Prüflinge fallen im ersten Anlauf durch. Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.
Die mehrtägige Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Stundenumfang der Ausbildung: etwa 120 Stunden Theorie und 30 Stunden Praxis. Fachbereiche auf dem Stundenplan sind zum Beispiel Wildbiologie, Jagdpraxis, Waffenkunde, Hundewesen, Fleischhygiene sowie Jagd-, Waffen-, Tier- und Naturschutzrecht. Durchschnittlich 2.200 Euro kostet die Jägerausbildung.
Die bestandene Prüfung ist nur eine Voraussetzung für den Jagdschein, der bei der Behörde beantragt werden muss. Es folgen unter anderem Abfragen der Zuverlässigkeit bei der Polizei und beim Verfassungsschutz. Zudem muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden, ebenso auf Anfrage ein Zeugnis zur persönlichen Eignung.
Rekordwert gehalten: 19 Tiere pro Quadratkilometer leben 2024 bundesweit im Offenland, im Nordwesten sogar 28. DJV fordert bessere Regelungen für Blühflächen – damit Rebhuhn, Feldhase und Insekten profitieren.
19 Feldhasen pro Quadratkilometer – Rekordwert gehalten. (Quelle: Grell/DJV)
In Deutschland gibt es durchschnittlich 19 Hasen pro Quadratkilometer Offenland, also auf Feldern und Wiesen. Gezählt haben Jägerinnen und Jäger im Frühjahr 2024 in rund 400 Referenzgebieten. Im Vergleich zu 2023 ist der Wert gleichgeblieben – und damit erneut der höchste seit Beginn des Monitorings vor mehr als zwei Jahrzehnten. Die meisten Feldhasen leben im Nordwestdeutschen Tiefland mit 28 Tieren pro Quadratkilometern. Diese vorläufigen Daten aus dem Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.
Spitzenwerte in Hessen und Rheinland-Pfalz
Besonders viele Feldhasen haben Jägerinnen und Jäger in einzelnen Referenzgebieten in Hessen und Rheinland-Pfalz gezählt. Dort waren es im Frühjahr 2024 jeweils 241 Tiere pro Quadratkilometer. In diesen Gebieten wird intensive Niederwildhege betrieben – mit intensiver Raubwildbejagung und lebensraumverbessernden Maßnahmen. Davon profitieren viele Arten des Offenlands wie Feldhase, Rebhuhn und Feldlerche.
Weniger Zuwachs als im Vorjahr
Regelmäßige Zählungen finden im Frühjahr und Herbst statt. Daraus ermitteln Wissenschaftler dann die sogenannte Nettozuwachsrate für den Feldhasen. 2024 lag der Wert bei 8 Prozent – die Bestände haben sich also positiv entwickelt. Allerdings liegt der Wert 7 Prozentpunkte unter dem des Jahres zuvor. In fünf von sechs Großlandschaften Deutschlands war die Nettozuwachsrate positiv, im Alpenvorland allerdings negativ. Ausschlaggebend für diese Entwicklungen könnte das Wetter gewesen sein: Insbesondere im Süden prägten Starkregen und Hochwasser die Monate Mai und Juni. Auch bundesweit war das Jahr 2024 vergleichsweise nass. Gerade in den ersten beiden Lebenswochen ist Nässe gefährlich für den Nachwuchs des ursprünglichen Steppenbewohners.
Artenvielfalt im Offenland besser fördern
Arten wie Feldlerche, Feldhase und zahlreiche Insekten sind angewiesen auf strukturreiches Offenland mit Brachen und Blühstreifen. Freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation müssen laut DJV unbürokratisch, naturschutzfachlich hochwertig und wirtschaftlich interessant für Landwirte sein. Die derzeit vorliegenden Vorschläge aus der Bundespolitik für die sogenannten Öko-Regelungen sind indes mangelhaft, da wichtige Kriterien für die Förderung der Artenvielfalt im Offenland fehlen und die Vorgaben unnötig kompliziert sowie praxisfremd sind.
Lage und Größe von Blühflächen entscheidend
Lage und Größe von Brachen und Blühflächen sind entscheidend für die Artenvielfalt. Sie sollten im Offenland gleichmäßig verteilt sein, möglichst vollständig umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Waldränder sind für Blühstreifen schlecht geeignet: Das Mikroklima ist für Insekten schlecht und der Fraßdruck auf Bodenbrüter durch Beutegreifer aus dem Wald ist hoch. Ungünstig sind zudem störungsreiche Wege. Der DJV empfiehlt eine Mindestbreite für Blühflächen von 20 Metern.
"Sie greift Bienenvölker an und frisst jede Menge andere Insekten"
11. April 2025 (DJV) Berlin
Wie können Jäger bei der Bekämpfung der Asiatischen Hornisse mithelfen? Worauf muss besonders geachtet werden? Dr. Sebastian Spiewok vom Deutschen Imkerbund erklärt im DJV-Interview, wie man die invasive Art erkennt und was sie so problematisch macht.
Invasive Art: Die Asiatische Hornisse greift Bienenvölker an und ist eine Gefahr für die Umwelt. (Quelle: Sebastian Spiewok)
Im vergangenen Jahr hat die Asiatische Hornisse es in die Schlagzeilen geschafft.
Was macht diese Art so besonders? Die Asiatische Hornisse Vespa velutina ist eine invasive Art, die 2014 das erste Mal in Deutschland entdeckt wurde. Seither breitet sie sich in Deutschland aus. Sie greift Bienenvölker an, frisst jede Menge andere Insekten, kann Schäden im Obst- und Weinbau verursachen und stellt eine Gefahr durch mögliche Stiche dar. Während die heimische Hornisse unter Artenschutz steht, muss die Asiatische Hornisse als invasive Art in Deutschland gemanagt werden – auch wenn die Umweltschutzbehörden den Versuch der Ausrottung inzwischen aufgegeben haben.
Was können die Jägerinnen und Jäger hierzu beitragen?
Wenn man eine Asiatische Hornisse oder gar ein Nest entdeckt hat, sollte man dies bei der zuständigen Behörde melden. Die sogenannten Primärnester baut Vespa velutina in der Regel an geschützten Orten. Sie könnten sich beispielsweise unter Hochsitzen oder Dachvorsprüngen von Waldhütten oder in Schuppen und Büschen befinden. Später im Jahr ziehen die meisten Völker um und bauen ein neues Nest hoch oben in den Bäumen. Dort sind sie meist schwer zu entdecken und fallen leider oft erst nach dem Laubfall auf.
Woran erkennt man die Asiatische Hornisse?
Bis auf einen orangefarbenen Abschnitt am Hinterleib und ihre gelben Beine – diese sind ihr Markenzeichen – ist die Asiatische Hornisse schwarz. Dagegen leuchtet der Hinterleib der heimischen Hornisse gelb. Das Nest der Asiatischen Hornisse ist meist tropfenförmig oder oval und das kleine Flugloch befindet sich an der Seite. Die heimische Hornisse ist dagegen eine Höhlenbrüterin. Ihr Nest ist meist schlauchförmig und hat eine größere Öffnung am unteren Ende.
Info
Bitte entfernen Sie ein Nest nie selbstständig. Größere Nester können mehrere Tausend Individuen enthalten. Es gab 2024 mehrere Fälle von Kreislaufversagen nach Stichen durch die Asiatische Hornisse. Die Meldestellen der einzelnen Bundesländer für Sichtungen der Asiatischen Hornisse finden Sie hier.
Neues Jagdjahr beginnt für viele Jäger ohne Jagdschein
1. April 2025 (DJV) Berlin
Behörden nach der Waffengesetzänderung nach wie vor überlastet. DJV fordert Behörden auf, Jagdscheine unverzüglich zu erteilen. Munition für Langwaffen darf nur mit gültigem Jagdschein besessen werden.
Viele Jäger starten ohne gültigen Jagdschein in das neue Jagdjahr. (Quelle: Dorn/DJV)
Zum Beginn des Jagdjahres am 1. April 2025 haben viele Jäger noch keinen neuen Jagdschein erhalten, obwohl sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen und den Antrag rechtzeitig gestellt haben. Darauf lassen die zahlreichen Anfragen der vergangenen Tage beim Deutschen Jagdverband (DJV) schließen. Hintergrund ist die Änderung des Waffengesetzes im Oktober 2024, die eine erweiterte Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit vorsieht – ohne Übergangsfrist. Die Behörden konnten sich nicht angemessen vorbereiten, deutlich mehr Behörden müssen abgefragt werden – oftmals nicht automatisiert. Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert die Behörden auf, die Jagdscheine unverzüglich zu erteilen, sofern es nicht Hinweise auf fehlende Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung gibt. Der Verband weist darauf hin, dass ein bereits erteilter Jagdschein zurückgenommen werden kann, wenn sich herausstellt, dass der Jagdschein nicht hätte erteilt werden dürfen.
Das Fehlen eines gültigen Jagdscheins kann gravierende Folgen haben:
Die Befugnis zum Besitz von Langwaffenmunition wird bei Jägern nicht durch die Waffenbesitzkarte vermittelt, sondern ausschließlich durch den Jagdschein. Daher dürfen Jäger, wenn sie vorübergehend keinen Jagdschein haben, auch keine Langwaffenmunition besitzen. Sie müssen diese z.B. vernichten lassen oder einem Berechtigten überlassen. Sofern dies ein anderer Jäger ist, muss dieser nicht selbst eine Langwaffe des entsprechenden Kalibers besitzen - weil der Jagdschein auch zum Besitz anderer Langwaffenmunition befugt.
Das Bundesjagdgesetz schreibt vor, dass ein Pächter im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein muss. Zwar erlischt der Pachtvertrag nicht automatisch, aber der Pächter muss (je nach Landesregelung) nachweisen, dass er alle Voraussetzungen der Jagdscheinerteilung erfüllt hat.
Wenn es im Revier keine anderen Jagdausübungsberechtigten oder Jagdaufseher gibt, können wichtige Pflichten wie die Nachsuche nach Unfallwild nicht ordnungsgemäß ausgeübt werden. Möglicherweise muss der Unteren Jagdbehörde ein anderer Jäger benannt werden, der die Befugnisse vorübergehend ausübt. Hierzu gibt es unterschiedliche Landesregelungen.
Auch Ausländerjagdscheine werden derzeit in manchen Bundesländern nicht erteilt, da sich die Behörden darauf berufen, dass sie die vorgeschriebene Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nicht durchführen könnten.
Der DJV hat bereits vergangenen Herbst vor dem absehbaren Chaos gewarnt. Schon bei der Einführung der verpflichtenden Abfrage bei den Verfassungsschutzämtern im Jahr 2020 hatte es entsprechende Schwierigkeiten gegeben. Der Verwaltungsaufwand für die Behörden ist bei den letzten Änderungen des Waffenrechts massiv angestiegen. Die Regelungen sind sowohl für die Verwaltung als auch für den Bürger und die Gerichte deutlich unübersichtlicher und weniger praktikabel geworden. Statt immer mehr Kapazitäten in die Verwaltung des legalen Waffenbesitzes zu stecken, sollten sich die Sicherheitsbehörden laut DJV auf den illegalen Waffenbesitz konzentrieren, das eigentliche Sicherheitsproblem.
Öko-Regelungen besser ausgestalten
27. März 2025 (DJV/LJV BW) Berlin/Stuttgart
Agrarministerkonferenz: Jäger veröffentlichen Empfehlungen für den besseren Schutz von Feldvogelarten und Feldhase. Vorliegende Vorschläge aus der Politik sind mangelhaft. Entscheidend für Blühflächen sind optimale Lage und Mindestbreite.
Arten wie Feldlerche, Rebhuhn und Kiebitz sollen von den neuen Öko-Regelungen profitieren. (Quelle: Rolfes/DJV)
Anlässlich der Agrarministerkonferenz in Baden-Baden veröffentlicht der Deutsche Jagdverband (DJV) in Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) Empfehlungen für die Ausgestaltung der neuen Öko-Regelungen, die ab kommendem Jahr gelten sollen. Profitieren sollen davon Arten wie Feldlerche, Rebhuhn, Kiebitz, ebenso Feldhase oder zahlreiche Insekten. Die derzeit vorliegenden Vorschläge aus der Bundespolitik sind nach Ansicht der Jäger mangelhaft, da wichtige Kriterien für die Förderung der Artenvielfalt im Offenland fehlen und die Vorgaben unnötig kompliziert sowie praxisfremd sind.
"Der Fokus der Gemeinsamen Agrarpolitik im Bereich Artenvielfalt muss auf freiwilligen, hochwertigen Maßnahmen liegen, die naturschutzfachlich Sinn machen, für Landwirte praktisch umsetzbar sind und gleichzeitig wirtschaftlich interessant", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Carsten Scholz. Bei den Öko-Regelungen handelt es sich um freiwillige einjährige Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt im Offenland auf Basis der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU.
In seinen Empfehlungen an die Agrarminister der Bundesländer betont der DJV, dass Lage und Größe von Brachen und Blühflächen entscheidend sind für die Artenvielfalt. Sie sollten im Offenland gleichmäßig verteilt sein – und zwar möglichst vollständig umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen, zumindest jedoch an den Längsseiten. Die Lage an Waldrändern ist schlecht geeignet, etwa wegen ungünstigem Mikroklima durch Schatten für Insekten oder hohem Fraßdruck durch Beutegreifer aus dem Wald für Bodenbrüter. Ebenso wenig geeignet für Bodenbrüter oder Feldhasen ist die Lage entlang störungsreicher Wege. Der DJV empfiehlt eine Mindestbreite für Blühflächen von 20 Metern und eine Maximalbreite von 40 Metern. Danach ist keine merkliche Qualitätszunahme für viele Feldvogelarten mehr zu verzeichnen.
DJV und DSB fordern auch für das Flintenschießen und die jagdliche Verwendung geeignete Maßnahmen und angemessene Übergangsfristen. (Quelle: Grell/DJV)
nd (DSB) und der Deutsche Jagdverband (DJV) kämpfen gemeinsam für maßvolle Regelungen im EU-Beschränkungsverfahren für Blei im Schießsport und in der Jagd. Nachdem für die Kugeldisziplinen eine weitestgehend faire und praxisgerechte Regelung gefunden wurde, fordern die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme auch für das Flintenschießen und die jagdliche Verwendung geeignete Maßnahmen und angemessene Übergangsfristen.
Denn der von der Europäischen Kommission vorgelegte Beschränkungsvorschlag sieht für die Verwendung und das Inverkehrbringen von bleihaltiger Schrotmunition restriktive Anforderungen vor, „die realitätsfern und illusorisch sind“, so DSB-Vizepräsident Recht Walter Wolpert. DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke ergänzt: „Die vorgeschlagene Regelung setzt die flächendeckende Schießstandinfrastruktur aufs Spiel, die für eine tierschutzgerechte Jagdausübung ebenso wichtig ist wie für Erfolge der Sportschützen bei internationalen Wettbewerben.“ Wer den Ausstieg aus der bleihaltigen Flintenmunition bei der Jagd und gleichzeitig eine tierschutzgerechte Jagd wolle, der müsse sich am Machbaren orientieren, nicht am Wünschenswerten, so Dammann-Tamke weiter.
Die tierschutzgerechte Jagd mit der Flinte setzt eine funktionierende leistungsfähige Schießstandinfrastruktur für das Übungsschießen voraus. Genehmigung und Umbau für die Nutzung bleifreier Schrotmunition sind laut DJV in der von der EU vorgeschlagenen 3-jährigen Übergangsfrist nicht leistbar – ganz abgesehen von den finanziellen Herausforderungen.
Beim sportlichen Schießen und beim Übungsschießen für die Jagd mit Bleischrot soll nach einer fünfjährigen Übergangsfrist ein Schießstand für die nächsten zehn Jahre nur dann anerkannt werden, wenn dieser eine Reihe baulicher Anforderungen (Wall/Netze, Drainagen etc.) erfüllt und bestimmte betriebliche (Prüf- und Reinigungsintervalle etc.) und bürokratische Auflagen (Meldepflichten etc.) einhält. Dies ist für die zumeist gemeinnützigen Vereine, die die Schießstände ehrenamtlich führen, nicht zu stemmen. Für den Flintensport und explizit die besten deutschen Schützen bedeutet dies einen existentiellen Einschnitt und den Verlust der internationalen Wettbewerbsfähigkeit – denn weltweit wird weiter mit bleihaltiger Schrotmunition geschossen - diese ist sogar vorgeschrieben.
Deshalb fordern DSB und DJV in ihrer Stellungnahme – in der detailliert auf die einzelnen kritischen Regelungen des Vorschlags der Europäischen Kommission eingegangen wird – folgende grundsätzliche Änderungen für bleihaltige Schrotmunition:
Verwendung von Schrotmunition: Ausschluss aller behördlich genehmigten Schießstände von den geplanten Beschränkungen, die die Anforderungen an die Vermeidung eines Bleieintrags in die Umwelt gemäß den nationalen rechtlichen Vorgaben erfüllen
weitreichende finanzielle Unterstützung für die Erforschung und Erprobung geeigneter alternativer Geschossmaterialien für Schrotmunition
weitreichende finanzielle Unterstützung seitens der EU, des Bundes und der Länder für die teilweise nötig werdende Umrüstung der bestehenden Schießstandinfrastruktur, insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Bodensanierungen und der Schließung sicherheitsrelevanter Lücken auf Schrotständen
längere Übergangszeiträume
finanzielle Kompensation zu Marktpreisen für künftig nicht mehr verwendbare Waffentypen und nicht mehr verwend- und verkaufbare Bleimunition
Der Schutz der Umwelt ist ein wichtiges Ziel, dem sich der Deutsche Jagdverband und der Deutsche Schützenbund seit jeher uneingeschränkt verpflichtet fühlen. Bei der Umsetzung des Umweltschutzes gilt es jedoch auf objektiver und wissenschaftlich basierter Grundlage praktikable Lösungen zu finden, die Umweltschutz, Sport, Brauchtum und Jagd vereinbaren. In diesem Sinne werden sich DJV und DSB im weiteren Verfahren auf nationaler und internationaler Ebene weiter gemeinsam mit Nachdruck einsetzen.
Der Vorschlag der EU-Kommission wird jetzt zunächst mit den Mitgliedsstaaten beraten, anschließend kann das Europäische Parlament Stellung nehmen. Erst danach würden bei einem entsprechenden Votum die Übergangsfristen in Kraft treten.
Wildunfallrisiko steigt ab April drastisch
21. März 2025 (DJV) Berlin
Das Reh kommt im Frühjahr besonders häufig unter die Räder. Im Jahresverlauf liegt es ganz vorn – noch vor Hase und Kaninchen. DJV gibt Tipps für eine sichere Fahrt.
Rehböcke sind in den Monaten April und Mai besonders häufig Opfer von Wildunfällen. (Quelle: Kapuhs/DJV)
In den Monaten April und Mai passieren die meisten Unfälle mit Rehen auf Deutschlands Straßen. Besonders auffällig ist die Häufung bei männlichen Tieren, den Rehböcken: Jede dritte übers Jahr gemeldete Kollision fällt in diesen Zeitraum. Besonders kritisch ist der Zeitraum um die Morgendämmerung. Zu diesen Ergebnissen kommt der Deutsche Jagdverband (DJV) nach Auswertung von über 69.500 Datensätzen, die Verkehrsteilnehmer in den Jahren 2018 bis 2023 im Tierfund-Kataster (tierfund-kataster.de) eingetragen haben. Der DJV bittet deshalb in den kommenden Wochen um besondere Vorsicht auf den Straßen, insbesondere durch Waldgebiete und entlang der Wald-Feld-Kante. Angepasste Geschwindigkeit kann dabei Leben retten. So verkürzt sich der Bremsweg bei Tempo 80 statt 100 bereits um 25 Meter.
Hunger und Hormone lassen Pflanzenfresser aktiver werden
Ein menschengemachter Grund für das erhöhte Wildunfallrisiko ist die anstehende Zeitumstellung am letzten Sonntag im März: Der Berufsverkehr fällt dann von einem Tag auf den anderen wieder in die Dämmerung – genau in die Rushhour vieler Wildtiere. Vor allem Pflanzenfresser wie das Reh sind jetzt nach kargen Wintermonaten verstärkt auf der Suche nach frischem Grün und queren häufiger Straßen. Und bei den Rehböcken spielen zudem die Hormone verrückt: Sie verteidigen im Frühjahr ihr Revier gegen Kontrahenten, geschlechtsreife 1-jährige Böcke werden vertrieben und müssen sich eine neue Bleibe suchen.
Häufigstes Verkehrsopfer ist das Reh
Übers Jahr gesehen führt das Reh die Liste der häufigsten Verkehrsopfer mit 53 Prozent an, zeigen die Zahlen aus dem Tierfund-Kataster. Auf Platz 2 folgen Hase und Kaninchen mit 11 Prozent. Dahinter liegen Fuchs, Waschbär und Marderhund mit 9 Prozent.
Zahlen und Fakten zum Tierfund-Kataster
Über 30.900 Nutzer erfassen Tierfunde, inzwischen sind über 161.900 Meldungen eingegangen. Über die zugehörige App lassen sich Daten unterwegs schnell eingeben. Sie ist kostenlos und für iPhone oder Android erhältlich. Wissenschaftler werten die gesammelten Daten aus. Das Ziel: Unfallschwerpunkte erkennen und entschärfen – im Sinne von Mensch und Tier. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein und die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel haben das Tierfund-Kataster 2011 ins Leben gerufen. Ende 2016 hat der DJV das Projekt auf ganz Deutschland ausgeweitet.
Schutzstatus für Wolf soll jetzt in FFH-Richtlinie zügig gelockert werden
7. März 2025 (DJV) Berlin
DJV begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission. Es ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu angepasstem Wolfsmanagement. Änderungsvorschlag wird möglich durch Herabstufung des Schutzstatus nach der Berner Konvention.
FFH-Richtlinie: EU-Kommission will Schutzstatus für Wolf zügig reduzieren. (Quelle: Rolfes/DJV)
Die EU-Kommission hat heute einen Vorschlag zur Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene vorgelegt, der zügig umgesetzt werden soll. Der Status soll in der FFH-Richtlinie von Anhang IV (streng geschützt) auf Anhang V (geschützt) reduziert werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat diesen Schritt seit langem gefordert und begrüßt die Entscheidung. "Es ist ein Meilenstein hin zu einem effektiven Bestandsmanagement, mit dem Konflikten im ländlichen Raum begegnet werden kann", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.
Der Vorschlag der EU-Kommission wurde erst möglich, nachdem ebenfalls heute eine Herabstufung des Schutzstatus nach der Berner Konvention in Kraft getreten ist. Der Vorschlag der Kommission muss nun noch vom Europäischen Parlament und dem Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind, bestätigt werden. Auch bei Anhang-V-Arten müssen die Mitgliedstaaten darauf achten, dass der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt.
Der DJV fordert die künftige Bundesregierung auf, die Änderung zu unterstützen und zugleich auf der Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für ein effektives Bestandsmanagement zu schaffen. Mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht haben Sachsen (seit 2012), Niedersachsen (2022), Schleswig-Holstein (2023), Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (beide 2024) bereits die jagdrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um im Nachgang Brüsseler Beschlüsse zur FFH-Richtlinie unmittelbar in ein regional differenziertes Bestandsmanagement einzusteigen.
Die größte Gefahr für den Wolf ist nach Ansicht des DJV ein Verlust der Akzeptanz durch einen nicht mehr zeitgemäßen Schutz. Deutschland muss zeitnah seine Strategie für ein regional differenziertes Wolfsmanagement festlegen. Dabei gibt es für Obergrenzen ebenso gute Argumente wie für die Entnahme auffälliger Rudel. Entscheidend ist ein gesellschaftlicher Konsens über den weiteren Umgang mit dem Wolf. Der DJV fordert einen wissensbasierten und sachlichen Diskurs.
EU-Kommission legt Vorschlag zu Bleiverbot vor
28. Februar 2025 (DJV) Berlin
Verbote betreffen Büchsen- und Flintenmunition. DJV sieht Schießstandsinfrastruktur in Deutschland in Gefahr. Umrüstung würde laut Schätzung insgesamt bis zu 700 Millionen Euro kosten.
Für die Umrüstung von Schießständen fordert der DJV eine finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand. (Quelle: Wildgeflüster/DJV)
Die EU-Kommission hat ihren Regulierungsvorschlag für ein vollständiges Verbot von Blei als Munitionsbestandteil vorgelegt. Vorgesehen ist ein Verbot von bleihaltigem Schrot und Flintenlaufgeschossen bei jagdlicher Verwendung nach einer Übergangsfrist von drei Jahren. Bleihaltige Büchsengeschossen ab 5,6 Millimeter sollen nach einer Frist von 18 Monaten und unter 5,6mm nach einer Frist von zehn Jahren nicht mehr zugelassen sein.
Betreiber von Schießständen würde es besonders hart treffen. Nach Schätzungen des Bundesverbandes Schießstätten sind für die Umrüstung jeder einzelnen Anlage zwischen ein und zwei Millionen Euro nötig – bei ca. 350 Wurfscheibenständen in Deutschland sind das bis zu 700 Millionen Euro. Diese enorme finanzielle Belastung können die meist gemeinnützigen Vereine, die Schießstände ehrenamtlich betreiben, bei weitem nicht allein stemmen. Der DJV sieht die flächendeckende Schießstandsstruktur in Deutschland deshalb in Gefahr und fordert von der Politik die finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand.
Das regelmäßige Üben auf Schießständen ist für die Erfüllung der Aufgaben, die Jäger im öffentlichen Interesse wahrnehmen, zwingend notwendig. Dazu gehören unter anderem die Bejagung von Prädatoren und invasiven Arten, die Bejagung von Schwarzwild für die Eindämmung von Wildseuchen, wie der Afrikanischen Schweinepest, oder auch Schalenwildmanagement als Unterstützung für den Umbau zu klimaresilienten Wäldern.
Das geplante Bleischrotverbot mit einer Übergangsfrist von drei Jahren sieht der DJV kritisch und betont, dass die Übergangsfrist deutlich zu kurz bemessen ist.
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