Schadenersatz nur bei Landwirtschaft (Auszug aus der Bauernzeitung)

Wird angebauter Mais überwiegend für das Betreiben einer Biogasanlage angebaut, so stellt dieser Anbau eine gewerbliche Nutzung dar. Solche Flächen werden dann nicht landwrtschaftlich genutzt. Der Jagdpächter ist aber nur bei einer landwirtschaftlichen Nutzung zum Ausgleich des Wildschadens verpflichtet. Dagegen ist der Maisanbau für eine Biogasanlage dazu bestimmt, Strom zu erzeugen und diesen gegen Entgeld in das Stromnetz einzuspeisen. Dies ist dann keine Landwirtschaft. Ein Schadenersatzanspruch gemäß dem Bundesjagdgesetz besteht in einem solchem Fall nicht.  Amtsgericht Plettenberg Az.:1C425/13

 

Kiel - Das Anlegen von so genannten Bejagungsschneisen in Maiskulturen schmälert nicht die Prämienzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe.

Darauf weist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hin. Der gestiegene Anbau von Silomais, im Jahr 2009 ca. 148.000 Hektar in Schleswig-Holstein, hat auch zwischen Nord- und Ostsee ein Anwachsen der Wildschweinbestände mit sich gebracht. Die nötige Bejagung dieser Bestände lässt sich insbesondere auf größeren Parzellen oftmals nur umsetzen, wenn in den Maiskulturen Bejagungsschneisen angelegt werden, also quasi Sichtachsen im Maisfeld.

Zur Vereinbarkeit der Bejagungsschneisen mit den Fördervoraussetzungen für die Gewährung der Betriebsprämie teilt das Landwirtschaftsministerium mit, dass die Maisschläge einschließlich der Schneisen prämienfähig bleiben, sofern der auf die Schneisen entfallende Flächenanteil zehn Prozent nicht übersteigt. Eine gesonderte Beantragung würde nur dann erforderlich, sollte der Flächenanteil diesen Wert überschreiten.

Das Ministerium appelliert ferner an die Maiserzeuger, die Schneisenflächen aktiv zu begrünen oder zumindest Selbstbegrünung zuzulassen und nicht als Schwarzbrache zu gestalten. Hierdurch könne ein ökologisch wertvoller Beitrag geleistet und die Anforderungen des Tier- und des Naturschutzes sowie der Jagd miteinander noch besser in Einklang gebracht werden. (PD)