ASP: Bundestag beschließt gesetzliche Änderungen

Tiergesundheitsgesetz und Bundesjagdgesetz wurden gestern für den drohenden Seuchenfall angepasst. Eine pauschale Duldungspflicht für überjagende Hunde wird es nicht geben. DJV warnt vor überzogenen Maßnahmen von Seiten der Veterinärbehörden.

Der Bundestag hat Änderungen des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes verabschiedet (Quelle: Deutscher Bundestag/Thomas Trutschel/photothek.net)
Der Bundestag hat Änderungen des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes verabschiedet (Quelle: Deutscher Bundestag/Thomas Trutschel/photothek.net)

Gestern hat der deutsche Bundestag Änderungen des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und des Bundesjagdgesetzes verabschiedet. Die Änderungen sind eine Reaktion auf die drohende Afrikanische Schweinepest (ASP) und gelten nur für den Seuchenfall. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch Jagdrevierinhaber eine Entschädigung beanspruchen können, wenn die Jagd durch behördliche Maßnahmen im Seuchenfall eingeschränkt wird. In seiner Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen hat der DJV ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit der Revierinhaber elementar für eine effektive Reduktion der Schwarzwildbestände ist. Unabhängig vom akuten Seuchengeschehen wird es auch künftig keine pauschale Duldungspflicht für überjagende Hunde geben. 

Jetzt soll auf Grundlage der Änderungen des Tiergesundheitsgesetzes die Schweinepestverordnung angepasst werden. In der Verbändeanhörung hat der DJV Stellung genommen und betont, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Behörden mit den Jagdausübungsberechtigten im Seuchenfall besonders wichtig ist. Das Verhältnis dürfe nicht bereits im Vorfeld durch überzogene Maßnahmen der Veterinärbehörden beschädigt werden. Wegen der hohen Verschleppungsgefahr bei Verdacht auf ASP sollte der Jäger den Kadaver unter keinen Umständen selbst bergen, sondern nur sichern und die zuständige Behörde informieren. Dies hat der DJV bereits im Frühjahr gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium in einer Stellungnahme zum Ausdruck gebracht. Besonders geeignet für die Meldung von verdächtigen Wildschwein-Kadavern ist das Tierfund-Kataster: tierfund-kataster.de. Dies wurde vom DJV gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut für die Meldung von ASP-Fällen angepasst, Daten können per App eingegeben werden.

Der DJV setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Afrikanische Schweinepest im Seuchenfall effektiv bekämpft werden kann, dabei aber auch die Interessen der Jagdausübungsberechtigten gewahrt werden. Deutschlands Jägerinnen und Jäger kommen ihrer Aufgabe bei der Seuchenprävention nach: Dies beweist die Strecke des Jagdjahres 2017/18 mit dem Rekordergebnis von über 820.000 erlegten Wildschweinen. Gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut hat der DJV bereits im Frühjahr 2018 Maßnahmenkataloge für Prävention und Seuchenfall erarbeitet und veröffentlicht: jagdverband.de/ASP.

 

Afrikanische Schweinepest: Weitere Fälle in Belgien

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Nach Angaben der belgischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (AFSCA) sind weitere mit ASP infizierte Wildschweine in Belgien gefunden worden. Am 13. September wurde das tödliche Virus bei zwei Wildschweinen 60 km von der saarländischen Grenze entfernt im Dreiländereck von Belgien, Luxemburg, Frankreich festgestellt.

ASP
Insgesamt wurden fünf verendete Sauen mit dem ASP-Erreger in Belgien entdeckt.
Foto: Linda Dombrovska

Am 16. September bestätigten die zuständigen Behörden das Virus bei drei weiteren Sauen in der gleichen Region. Derzeit wird vermutet, dass sich die Seuche durch die unachtsame Entsorgung von kontaminierten Lebensmittelresten aus einem der von ASP betroffenen osteuropäischen Staaten verbreiten konnte. Damit ist der ASP-Erreger erstmals mehrere Hundert Kilometer bis nach Westeuropa gelangt. aml

 


Afrikanische Schweinepest in Belgien nachgewiesen

Das ASP-Virus ist noch 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Verantwortlich für die Verbreitung ist der Mensch, etwa über Transitstrecken. Reste infizierter Rohwurst reichen aus für einen Ausbruch der Tierseuche. Der DJV fordert deshalb mehr Biosicherheit an Bahnhöfen, Parkplätzen und Grenzübergängen.

Die ASP wurde in Belgien bei zwei Wildschweinen festgestellt (Quelle: Schäfer/DJV)
Die ASP wurde in Belgien bei zwei Wildschweinen festgestellt (Quelle: Schäfer/DJV)

Behörden haben die Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei zwei verendeten Wildschweinen in Belgien festgestellt, etwa 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Nach dem jüngsten Fall in Bulgarien ist das ASP-Virus jetzt offensichtlich in Westeuropa angekommen und hat hunderte Kilometer in wenigen Tagen überwunden. Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass der Mensch verantwortlich ist für die schnelle Verbreitung des für Menschen ungefährlichen, für Haus- und Wildschweine aber tödlichen Viruses. Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert vor diesem Hintergrund von den Behörden, die Biosicherheit insbesondere an Parkplätzen, Bahnhöfen oder Grenzübergängen entlang von Transitstrecken dringend zu verbessern. Dazu gehören verschließbare Abfallbehälter ebenso wie Wildschwein sichere Zäunungen. Der DJV befindet sich daher bereits in enger Abstimmung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dessen nachgeordneten Einrichtungen. 

„Die ASP kann jederzeit irgendwo in Deutschland ausbrechen. Ein achtlos entsorgter Rest infizierter Rohwurst reicht aus, um Schweine anzustecken“, sagte Veterinär und DJV-Vizepräsident Dr. Wolfgang Bethe. Die Früherkennung eines möglichen Ausbruchs sei entscheidend, um eine Ausbreitung zu verhindern. Nach Angaben europäischer Behörden sterben infizierte Schweine innerhalb kürzester Zeit, die natürliche Ausbreitung des Viruses geht entsprechend langsam voran: etwa 20 Kilometer pro Jahr. „Wir rufen alle Jäger dazu auf, an den Früherkennungsprogrammen der Länder aktiv teilzunehmen. Der reflexartige Ruf nach verstärkter Jagd auf Wildschweine bringt uns nicht weiter“, sagte Dr. Bethe. Vielmehr müssten jetzt besonders Landwirte, Förster und Jäger die Augen offen halten und verendete Wildschweine sofort melden. Verdächtige Wildschwein-Kadaver sollten laut DJV vor Ort liegen bleiben und der zuständige Amtstierarzt muss umgehend informiert werden. Ein Abtransport des Kadavers ist wegen der Verschleppungsgefahr des Viruses nur in einem dichten Behälter durch Experten zulässig.

Das von Jägern mit Wissenschaftlern entwickelte Tierfund-Kataster (www.tierfund-kataster.de) ermöglicht es, Fundorte von Wildschwein-Kadavern schnell und unbürokratisch den Veterinärbehörden zu melden. Gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut hat der DJV zudem einen Maßnahmenkatalog nach dem Werkzeugkasten-Prinzip entwickelt: Je nach Jahreszeit, Topographie oder Vegetation müssen unterschiedlichste Maßnahmen kombiniert werden. Der Maßnahmenkatalog hat Empfehlungscharakter, die Krisenstäbe vor Ort müssen im Seuchenfall dann die besten Maßnahmen kombinieren. 

In Deutschland sind die Behörden alarmiert und bereiten sich vielerorts seit längerem auf einen Seuchenfall vor. In den Bundesländern gibt es fertige Krisenpläne. In vielen Bundesländern und Landkreisen wurden auch schon Übungen abgehalten, zum Teil unter Einbeziehung der Jägerschaft.

Aktuelle Informationen zur ASP gibt es auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts.


Was sind die Symptome der ASP bei Schweinen?

Die Infektion führt zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit.

Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres etwa innerhalb einer Woche. Beim Aufbrechen der Stücke (Entnehmen der Organe durch einen Jäger) sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Das Fehlen solcher Auffälligkeiten schließt nicht aus, dass es sich dennoch um ASP handelt. In Schweinebeständen in Afrika überleben Tiere häufig eine Infektion.

 

Maßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest

Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und Deutscher Jagdverband (DJV) veröffentlichen Empfehlungen zum Umgang mit der Tierseuche. Für Früherkennung und möglichen Seuchenfall sollten Behörden, Jäger und Landwirte eng zusammenarbeiten. 

Ein an ASP verendetes Wildschwein. (Quelle: FLI)

Ein an ASP verendetes Wildschwein. (Quelle: FLI)

 

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und das Friedrich-LoefflerInstitut (FLI) haben gemeinsam Empfehlungen zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erarbeitet, die sich in drei Kernthemen gliedern: Früherkennung,  Übersicht der möglichen Maßnahmen im Seuchenfall sowie deren örtliche und zeitliche Anwendung anhand von konkreten Fallbeispielen. Der Fokus des Empfehlungspapiers liegt auf jagdlichen Mitteln für Wildschweine. Die Viruserkrankung wurde zuletzt in Tschechien, etwa 350 Kilometer entfernt von der deutschen Grenze, nachgewiesen. Ein Impfstoff gegen die ASP ist auf absehbare Zeit nicht verfügbar. Daher können ausschließlich hygienische Maßnahmen und die Reduktion der Wildschweinbestände zur Vorbeugung und Bekämpfung der unheilbaren  Tierseuche eingesetzt werden. ASP befällt Haus- und Wildschweine gleichermaßen. 

Die gemeinsame Empfehlung von DJV und FLI stellt Vor- und Nachteile möglicher Gegenmaßnahmen für den Seuchenfall vor. Falls das ASP-Virus nach Deutschland in Wildschweinbestände eingeschleppt wird, müssen unverzüglich räumliche Ausdehnung, Anzahl der betroffenen Tiere, Größe der Population im betroffenen Gebiet und weitere Faktoren eingeschätzt werden. Zudem gilt es, die Tierseuche in der betroffenen Wildschweinpopulation schnellstens zu bekämpfen, damit sie sich nicht ausbreitet und sogar auf Hausschweine übergreift. Die geeigneten Maßnahmen hängen jeweils von Landschaftslage, Jahreszeit, Vegetationsperiode, Temperatur, örtlichen Gegebenheiten oder logistischen Bedingungen ab und sind nach dem Baukasten-Prinzip frei kombinierbar.  

Konkrete Ausbruchszenarien mit verendeten Wildschweinen für verschiedenen Regionen Deutschlands zu verschiedenen Vegetationszeiten zeigen: Jeder Fall ist differenziert zu betrachten und zu bewerten. Die eingesetzten Krisenstäbe müssen die konkreten Begebenheiten vor Ort berücksichtigen und Maßnahmen jeweils anpassen. 

Das Friedrich-Loeffler-Institut und der Deutsche Jagdverband appellieren an Behörden, Jäger und Landwirte bereits jetzt konstruktiv zusammenzuarbeiten. Es gehe vordringlich um bundesweit abgestimmte Maßnahmen, die praktikabel seien. Dies gelte sowohl für die Früherkennung als auch den möglichen Seuchenfall. 

 

 

 

Schweinepest bei Wildschweinen

 

Die Schweinepest, eine durch ein Virus verursachte Seuche, kann bei ihrem Auftreten die Jagd auf Schwarzwild in einer Region über lange Zeit erheblich beeinträchtigen. Die folgenden Informationen sollen dem Jagdausübungsberechtigten helfen, der Einschleppung der Seuche vorzubeugen, sie im Fall des Auftretens schnell zu erkennen und es ihm ermöglichen, sie zusammen mit den zuständigen Behörden erfolgreich zu tilgen.

Die Ursachen der Seuche

Seit Anfang der 90er Jahre tritt klassische Schweinepest wieder bei Wildschweinen in Deutschland auf und hat mittlerweile fünf Bundesländer erfasst. Dabei zeigen Unterschiede zwischen einzelnen Virusstämmen, dass das Geschehen nicht auf einen einzigen Herd zurückzuführen ist. Das heißt, es gab in diesem Jahrzehnt verschiedene, voneinander unabhängige Seucheneinschleppungen in die deutsche Wildschweinepopulation.

Neuausbrüche sind oft auf infizierte Abfälle zurückzuführen, zu denen das Schwarzwild Zugang hatte. Quellen dafür könnten illegale Deponien oder Abfallbehälter sein, aber auch die unerlaubte Verwendung von Speiseresten an Kirrungen oder die Beschickung von Luderplätzen mit Abfällen von infizierten Wild- oder Hausschweinen, in denen das Schweinepestvirus vor allem an kühlen und dunklen Orten mehrere Wochen überlebensfähig bleiben kann.

Weil das Virus von Wild- auf Hausschweine und auch umgekehrt übertragbar ist, kann eine wirksame Bekämpfung der Seuche nur durch Mithilfe der Jäger erfolgreich sein.

Was ist zur Vermeidung von Infektionen zu beachten?

Keine Speise- oder Schlachtabfälle und keinen Schwarzwildaufbruch für Kirrungen oder Luderplätze verwenden!  Auf sichere Beseitigung der Abfälle insbesondere von Rast-, Park- und Campingplätzen in den Revieren achten!

Wie kann man sie erkennen?

Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Seuche. Bereits über den Verdacht muss der zuständige Amtstierarzt unverzüglich informiert werden, um im Ernstfall frühzeitig mit der Bekämpfung beginnen zu können. Daher ist das rechtzeitige Erkennen der Seuche von größter Bedeutung. Das aber kann nur mit Hilfe der Jäger erfolgreich funktionieren, denn ihnen fallen zuerst Veränderungen am Wild auf. Bei Todesfällen insbesondere von Frischlingen und Überläufern, bei verminderten Fluchtreflexen und Lähmungen (solche Tiere können u.U. auch eher Verkehrsunfällen zum Opfer fallen) oder bei abweichenden Befunden beim Aufbrechen -vor allem starke Blutungen in den Nieren, in der Blase, auf dem Kehldeckel und im Darm- besteht Verdacht auf Schweinepest. Das verdächtige Stück Wild und der Aufbruch sind bis zur endgültigen Abklärung sicher zu verwahren.

Mit einer solchen Situation können Sie täglich konfrontiert werden, denn die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns leider gelehrt, dass Schweinepest bei Wildschweinen überall in Deutschland auftreten kann.

Bitte denken Sie immer daran:

Wenn der Erreger bereits eingeschleppt wurde, breitet er sich auch im Revier aus. Es nützt also gar nichts, einen Verdacht "verschwinden zu lassen" in der Hoffnung, es werde schon nichts passieren. Im Gegenteil: Durch Verschweigen trägt man zur unkontrollierten Verbreitung der Seuche bei!

Die Veterinärbehörden führen auch Vorbeugeuntersuchungen bei Wildschweinen zum rechtzeitigen Erkennen der Schweinepest durch. Bitte, unterstützen Sie diese Maßnahmen nach besten Kräften; sie sind ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsüberwachung des Schwarzwildes!

Wie kann sie getilgt werden?

Wenn es zum Ausbruch der Seuche bei Wildschweinen gekommen ist, wird die Tilgung in der Regel zu einer aufwändigen und langwierigen Angelegenheit. Von den Veterinärbehörden werden dazu das infizierte Gebiet, der sog. "gefährdete Bezirk" sowie ein Überwachungsgebiet festgelegt und konkrete Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet. Darüber werden die Revierinhaber informiert.

Ziel ist es, die Verbreitung der Seuche aus dem Ursprungsgebiet heraus zu verhindern und dort die Infektionskette abreißen zu lassen. Das aber erfordert, die Zahl der empfänglichen Tiere deutlich zu verringern.

Bitte beachten Sie:

Als gefährlichste Altersgruppe bei der Seuchenverbreitung gelten Jungtiere und hier wieder die Frischlinge unter 10 Kilogramm Körpergewicht. Jungtiere infizieren sich bereits mit sehr kleinen Virusmengen, erfahren eine starke Virusvermehrung im Organismus und sind damit Anlass für eine massive Erregerstreuung im Revier.

Ältere Tiere, die mit dem Erreger Kontakt hatten und nicht verendet sind, wurden lebenslang immun, sind also keine empfänglichen Tiere mehr.

Für die Jagdausübung im Seuchenfall hat das folgende Konsequenzen:

Zahl der empfänglichen Tiere ist vor allem durch das Erlegen von Jungtieren zu reduzieren!

Die Gesamtstrecke in betroffenen Revieren sollte daher mindestens zu 70 Prozent aus Frischlingen (noch nicht einjährigen Stücken) und zu 15 bis 20 Prozent aus Überläufern (einjährigen Stücken) bestehen. Als Ausnahmemöglichkeit sei auch auf den waidgerechten Fallenfang von Frischlingen in Seuchengebieten ( genehmigungspflichtig!) hingewiesen. Bei der Entscheidung über die Art der Bejagung sollte man stets bedenken: Je eher die Seuche in einer Region getilgt wird, umso früher können wieder gesunde Bestände heranwachsen und umso weniger Tiere müssen qualvoll an der Schweinepest sterben.

Die Jagd darf dabei nicht zum Versprengen oder zur Störung des Sozialgefüges der Rotten führen!

Darum müssen vor allem Leit- und führende Bachen geschont werden. Innerhalb der ersten 6 Monate nach einem Seuchenausbruch sollte auf Drück- oder Treibjagden ganz verzichtet werden; es müssen vor allem Ansitzjagden durchgeführt werden. Kirrungen können helfen, das Wild am Standort zu halten. Es wird empfohlen, revierübergreifend die erforderlichen Aktivitäten zu beraten und abzustimmen

Dabei gelten folgende Leitsätze für die Jagd:

Alle Jagdarten meiden, die zu großen Aktionsräumen und Versprengungen der Sauen führen!

Noch nicht einjährige Stücke im Rahmen der Einzeljagd bei jeder sich bietenden Gelegenheit bejagen!

Soweit möglich, Ablenkungsfütterungen zur Ortsbindung einzelner Schwarzwildfamilien anlegen (genehmigungspflichtig)!

In gefährdeten Bezirken verwendete Ausrüstungen, insbesondere Stiefel und Kleidung, erst nach Reinigung und, soweit möglich, Desinfektion außerhalb des Bezirkes wieder nutzen!

Jagdhunde frühestens nach einer Woche wieder frei jagen lassen!

Erlegte Virusträger sind sicher aus dem Verkehr zu ziehen, jede Erregerstreuung im Revier ist zu vermeiden!

In "gefährdeten Bezirken" sind alle erlegten Wildschweine einschließlich Aufbruch zu sammeln und einer labordiagnostischen Untersuchung zu unterziehen. Virushaltige Tierkörper und der entsprechende Aufbruch müssen vernichtet werden! Aus gleichem Grund sollte in anderen Risikogebieten der Schwarzwildaufbruch gesammelt und in Tierkörperbeseitigungsanstalten unschädlich beseitigt oder für Tiere unerreichbar vergraben werden. In festgelegten Überwachungsgebieten bestimmt die zuständige Behörde das Verfahren. Werden diese Regeln nicht ausreichend beachtet, kann es schnell zu Virusverbreitungen auch in Hausschweinebestände kommen, wie die Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit gezeigt haben. Grundsätzlich sollte jeder, der Kontakt zu Hausschweinen hat, in Revieren mit Schweinepest nicht zur Jagd gehen!

Hilft eine Impfung?

Immer wieder wird die Frage gestellt, ob nicht ein schneller Einsatz der Impfung geeignet wäre, die Seuche zu tilgen. Dazu Folgendes:

Die Impfung von Wildschweinen gegen Schweinepest ist noch im Versuchsstadium und nach EU-Recht noch nicht allgemein zugelassen. Zur Zeit werden unter wissenschaftlicher Leitung durch die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere Feldversuche durchgeführt.

Die Impfung ist immer nur ein zusätzliches Instrument bei der Seuchenbekämpfung und kann ohne begleitende jagdliche sowie seuchenhygienische Maßnahmen nur wenig bewirken.

Was haben wir aus den bisherigen Impfversuchen gelernt?

Richtig angewandt kann die Impfung helfen, die Zahl der gegen die Seuche geschützten Stücke deutlich zu erhöhen und damit die der empfänglichen Tiere zu reduzieren.

Die Impfung wird richtig angewandt, wenn in Abhängigkeit von der Seuchenlage, den jeweiligen Biotop- und Äsungsverhältnissen sowie der Wilddichte eine spezifische, wissenschaftlich fundierte Strategie für jede zur Impfung vorgesehene Region entwickelt wird, denn es gibt kein einfach anzuwendendes Impfrezept, und wenn die erforderlichen jagdlichen Maßnahmen, insbesondere der Jungtierabschuss, entsprechend angewandt werden und die Jäger die Vorbereitung der Impfung sowie die Ausbringung der Impfstoff-Köder unterstützen.

Klassische Schweinepest bei Schwarzwild ist eine Herausforderung für die Jägerschaft! Trotz der damit verbundenen Probleme gibt es genügend Möglichkeiten, die Seuche in einem überschaubaren Zeitraum erfolgreich dann zu bekämpfen, wenn sich jagdliches Engagement und Wissen um biologische Zusammenhänge verbinden.

Afrikanische Schweinepest

Afrikanische Schweinepest

Derzeit schwebt die Afrikanische Schweinepest wie ein Damokles-Schwert über den Schwarzwild-Beständen. Aber wie groß ist die Gefahr wirklich, und was könnte uns im Seuchenfall erwarten? Wir haben dazu zahlreiche Experten befragt.

Simon Obermeier

Sie breitet sich langsam, aber offenbar sicher in Richtung Deutschland aus – die Afrikanische Schweinepest (ASP). Die Virus-Erkrankung hat bereits das Nachbarland Polen
erreicht und hält sich im Osten des Landes, nahe der weißrussischen Grenze. Auf der jüngsten Verbreitungskarte des Friedrich-Loeffler-Institutes vom 8. März 2016 sieht man:
Drei neue Fälle sind seit Anfang des Jahres bei Wildschweinen nachgewiesen worden.
Auch weitere EU-Staaten haben mit der Seuche zu kämpfen. Im Osten von Estland, Lettland und Litauen kommt sie nahezu flächendeckend vor. Teils wurden größere Hausschweinbestände infiziert. Auslandsjäger berichten auch aus Weißrussland immer wieder, dass die ASP dort in manchen Gegenden sämtliches Schwarzwild dahingerafft habe.
Viele Jäger haben daher die Befürchtung, dass die Krankheit hierzulande bald ebenfalls unter den Sauen grassieren könnte. Wie berechtigt ist diese Befürchtung? Und wie könnten sich die Schwarzwild-Bestände entwickeln, sollte die Krankheit in Deutschland Fuß fassen? Können Jäger überhaupt irgendetwas gegen diese Bedrohung unternehmen? Wir haben hierzu Tierärzte, Virologen, Wildbiologen und Jagdwissenschaftler gefragt.

Überraschend, dass sie nicht schon da ist.

Kommen wird die Afrikanische Schweinepest (ASP), das scheint sicher. Experten sind überrascht, dass sie nicht schon da ist. Man hatte einen positiven Nachweis nach der bisherigen Ausbreitungsrasanz nach Westen bereits für letztes Jahr erwartet.  Prophylaktisch müsste alles unternommen werden, um Schwarzwildbestände abzusenken. Dazu gehört vorrangig eine frühe und scharfe Frischlingsbejagung. Das wird aber nicht ausreichend praktiziert, wobei das abgedroschene Kindermörder-Argument nach wie vor hoch im Kurs steht. Auch Anreize von Seiten der Landkreise wie zum Beispiel der Erlass von Gebühren für die Trichinenschau bei Frischlingen sind die Ausnahme. Aus Weißrussland, das nicht Teil der EU ist, vernimmt man kaum Offizielles zum  Seuchengeschehen. Unter der Hand hört man allerdings, dass die Krankheit das Schwarzwild dort an vielen Orten ausgetilgt hat. Das könnte auch bei uns so kommen.

Vor allem ein Problem der Massentierhaltung

Die Diskussion ähnelt in ihren Stereotypien denjenigen um die Klassische Schweinepest (KSP): Das Schwarzwild findet sich in der Rolle als Erregerreservoir und als Vektor, der Jäger soll das nun durch erhöhten Abschuss richten. So wie die KSP wird allerdings auch die ASP vor allem ein Problem der Massentierhaltung werden. Erst diese macht das Auftreten der Virusinfektion letztlich zu einem enormen wirtschaftlichen, aber auch Tierschutzproblem. Hinzu kommen Tiertransporte quer durch Europa, die, neben dem generell zunehmenden internationalen Reise- und Transportverkehr, in der Diskussion immer noch zu wenig Beachtung finden. Das Bekämpfen der KSP wäre einfach, würde man impfen, was allerdings aus politischen Gründen nicht geschieht. Die Situation der ASP ist analog gelagert, nur dass die Krankheit offenbar deutlich infektiöser ist, eine höhere Letalität hat und wir derzeit keinen Impfstoff dagegen besitzen. Die Lösung des Problems liegt allerdings nicht bei der Jagd oder dem Management der Schwarzwildpopulation. Durch intensive Bejagung (Einzeljagd), ohne das Schwarzwild zu sehr zu beunruhigen, kann der
Jäger vorbeugend tätig sein. Die eigentliche Verantwortung tragen aber, wie bereits
bei der KSP auch, nicht die Jagd und der Jäger, sondern die (Agrar-)Politik. Dabei wäre es sicher hilfreich, wenn sich unsere Natur- und Tierschutzverbände endlich einmal nachdrücklich den Themen Massentierhaltung und Tiertransporte widmen würden, statt ihre Ressourcen auf Nebenschauplätzen, wie Jagd oder Forstwirtschaft, zu binden.
Die Schwarzwildpopulation Mitteleuropas wird durch die Krankheit voraussichtlich
deutlich dezimiert werden, sich dann aber schnell an die neue Situation anpassen.

Das Wissen der Jäger kann helfen.

Wenn man sich die aktuellen Karten in Polen und im Baltikum anschaut und mit den vergangenen zwei Jahren vergleicht, sieht man Folgendes: Zunächst gab es 2014 eine sehr rasante Ausbreitung durch Transporte, jetzt ist die ASP massiv vorhanden, breitet sich aber nicht weiter aus. Es besteht aber jederzeit die Gefahr, dass das Virus nach Deutschland verschleppt werden könnte. Dabei kommen sowohl virushaltige, noch nicht vollständig behandelte Trophäen, Fleischprodukte als auch kontaminierte Werkzeuge in Betracht. Dann
wird es auch nicht zwingend zuerst an der polnischen Grenze auftauchen, sondern irgendwo, wo Schwarzwild vorkommt. Die Gefahr ist also sehr groß. Ursprünglich haben wir vermutet, dass die ASP sich schnell ausbreitet und die Schwarzwildbestände zehntet, also dass nur etwa zehn Prozent überleben. Inzwischen wissen wir, dass es so extrem nicht sein muss. Die ASP breitet sich nur lokal oder regional aus. Dort gehen dann etwa zehn bis 50
Prozent (%) ein, wobei nach wie vor über 90 % der infizierten Stücke verenden. Die Ansteckungsfähigkeit, ist aber geringer als gedacht. Es gibt auch überlebende Sauen, die das Virus noch länger ausscheiden können. Somit besteht es sehr lange in den Beständen fort. Das ist im Grunde viel gefährlicher als ein schnelles Massensterben, bei dem auch das Virus irgendwann erlischt. Lokal werden die Bestände sicherlich über kurz oder lang stark dezimiert, insgesamt wird es jedoch weiterhin Schwarzwild geben.
Die große Gefahr ist, dass die Schweinemast in Deutschland erheblichen Schaden (der in die Milliarden gehen wird) davontragen würde. Bei einem dauerhaften Fortbestehender ASP wird die Jagd starken Einschränkungen und Verpflichtungen unterliegen. Hier ist also die Mitarbeit der Jäger gefragt, indem sie schon jetzt das Schwarzwild möglichst kurz halten, um die Wahrscheinlichkeit eines Eintrags in die Bestände zu verringern. Hygienische Maßnahmen müssen konsequent eingehalten werden. Alle Totfunde an Schwarzwild sofort melden, aber die Stücke nicht bewegen oder vergraben und gegebenenfalls nach Anweisung der Behörde Proben nehmen (zum Beispiel Tupfer). Eine Früherkennung ist besonders wichtig, damit die Behörden handeln können. Notfallpläne liegen bereits vor, wir sind gewappnet. Mehr können wir Jäger derzeit nicht tun! Im Krisenfall können wir sehr viel leisten: Denn Jäger kennen sich am besten in ihren Revieren aus, sollten den Behörden im Bedarfsfall mit Rat und Tat zur Seite stehen und – nach einer kurzen Jagdruhe – intensiv auf das Schwarzwild jagen. Hier geht es dann tatsächlich darum, die Sauen zu reduzieren,
das heißt sämtliche Vorbehalte bezüglich der Bachenbejagung müssen dann zwingend fallen.

Totfunde von Sauen müssen sofort gemeldet werden. Das raten Sandra Blome und Oliver Keuling.

Erstmal Ruhe bewaren.

Seit dem Ausbruch der ASP 2007 in Georgien und der folgenden Ausbreitung der Krankheit in Hausschwein- und Schwarzwildbeständen in mehreren Ländern Europas stellen sich für
die Jagd viele Fragen: Was passiert mit erlegten, erkrankten Stücken? Wohin mit Kadavern der an ASP verendeten? Gibt es Jagdstrategien, die eine Ausbreitung verhindern? Die mit diesen Fragen verbundenen Sorgen sind berechtigt. Zwar ist die Krankheit keine Zoonose, also für den Menschen nicht gesundheitsgefährdend. Aber die Vermarktung des Wildbrets
wird unmittelbar untersagt, sobald die ASP in den heimischen Revieren angekommen ist. Die Jägerschaft möchte zu Recht vermeiden, dass die Schuld für die ASP-Ausbreitung und
etwaige Schäden für Nutztierbetriebe bei ihr hängen bleibt. Sollte die ASP ankommen, gilt es daher Ruhe zu bewahren. Ein erhöhter Jagddruck könnte infizierte Stücke zur Abwanderung bringen und damit die Ausbreitung der Krankheit beschleunigen. Es wäre also angebracht, sichtlich erkrankte Einzeltiere zu erlegen und gemeinsam mit dem Fallwild in Kooperation mit den Veterinärbehörden fachmännisch zu entsorgen. Der verbleibenden Population sollte man durch Unterlassen von Bewegungsjagden die entsprechende Ruhe und Zeit geben, mit der Krankheit allein zurechtzukommen (eine Impfung ist ohnehin nicht verfügbar). Der Erreger selbst scheint nämlich nach einer Durchseuchung zu verschwinden, solange keine Neuinfektion erfolgt. Ein verminderter Jagddruck provoziert wieder steigende Bestände und damit erhöhte Wildschäden. Daher sind die Jagdverbände aufgefordert, bereits vor der Ankunft der Krankheit mit den Behörden Wildschadensfonds zu verhandeln, als Versicherung für betroffene Reviere. Als Gegenleistung kann die Jägerschaft einen flächendeckenden Service bieten, nämlich die Bereitstellung von Proben, um die Krankheitsausbreitung zu überwachen.

Herausforderung für die Jagd

Man sollte nicht glauben, dass durch die ASP die Schwarzwildbestände zusammenbrechen werden. Denn noch bevor sich diese Seuche verstärkt ausbreiten könnte, würde man alles
daransetzen, sie mit rigorosen Maßnahmen einzudämmen. Selbst dann, wenn es lokal zu erhöhten Ausfällen käme, wäre die Jagd als Regulationsfaktor weiterhin notwendig. Das Wichtigste wäre es, den Bestand möglichst gering zu halten, ohne dass die  Bewegungsaktivität des Schwarzwildes zusätzlich erhöht wird. Voraussichtlich wäre man gezwungen, auf Drückjagden weitgehend zu verzichten beziehungsweise sie  einzuschränken und den verstärkten Abschuss primär etwa an den Kirrungen zu tätigen. Das wäre nicht einfach, da die persönlichen und zeitlichen Ressourcen für diese Jagdart begrenzt Herausforderung für die Jagd Erstmal Ruhe bewahren Univ.-Prof. Dr. Klaus Hackländer Leiter des Institutes für Wildbiologie und Jagdwirtschaft, Universität für Bodenkultur Wien, Mitglied des Wildbiologischen Beirats der WuH Bewegungungsjagden könnten im Seuchenfall die Schweinepest verbreiten, mahnen Klaus Hackländer und Miroslav Vodnansky. Auf sie sollte man dann temporär verzichten. sind. Dazu käme der zusätzliche Aufwand für die Beteiligung an vorgeschriebenen Überwachungsprogrammen. Da die Jäger dabei ganz offensichtlich im öffentlichen Interesse agieren würden, könnte das die Position der Jagd in der Öffentlichkeit und bei den Behörden sogar stärken. Vor allem von der Seite der Landwirtschaft, die beim Auftreten der Seuche besonders hart betroffen wäre, müsste mehr Anerkennung für die Jagd als einzigem wichtigen Regulator des Schwarzwildes in der heutigen Kulturlandschaft kommen.